AFD GmbH Allgemeiner Finanzdienst

Die AFD GmbH hatte u.a. maßgeblich Beteiligungen an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG  vertrieben.


Die Anleger wurden erstmals mit Schreiben vom 28.01.2013 - noch versandt durch die ursprüngliche Geschäftsführerin des Altersvorsorgefonds - unter anderem informiert, dass die wirtschaftliche Konzeption des Fonds sich von Anfang an „als fatale Fehlkonstruktion erwiesen" hat.

Hiernach wurde der Geschäftsführer Schraut im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der S & K Firmengruppe inhaftiert (siehe auch Aktuelles vom 23. Mai 2013) und die geschäftsführende Gesellschaft des Altersvorsorgefonds nebst Geschäftsbesorger neu bestellt, um die Gesellschaft fortführen zu können. Nach dem Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2013 sollen die aktuellen Einnahmen der Fondsgesellschaft aus Anlagegeschäften lediglich 2,1 Millionen € jährlich betragen, womit nur die Kosten gedeckt werden können. Aus den bisher bekannten Zahlen kann man nur die Schlussfolgerung ziehen, dass in absehbarer Zeit keine Ausschüttungen an die Anleger gezahlt werden können und die Beteiligung derzeit wertlos ist. Ein Verkauf ist mangels funktionierenden Zweitmarktes nicht möglich und eine reguläre Kündigung frühestens zum 31.12.2021 zulässig. Praktisch erwartet die neue Geschäftsleitung erst durch die weiteren Einzahlungen der Gesellschafter Investitionen tätigen zu können, welche zukünftig wieder die Auszahlung von Erträgen ermöglichen sollen. Unklar bleibt, ob dieses Ziel realistisch ist, mit welchen Ausschüttungen später gerechnet werden kann und ob der bisher eingetretene Verlust des eingezahlten Geldes wirtschaftlich ausgeglichen werden kann.

Nach den uns vorliegenden Informationen hat insbesondere die AFD GmbH maßgeblich den Vertrieb des Fonds gesteuert. Diese trat in den uns vorliegenden Fällen an die Anleger mit dem Angebot heran, die bestehende Altersvorsorge überprüfen und optimieren zu wollen. Es war nicht erkennbar, dass deren Tätigkeit dementgegen auf den Verkauf einer neuen Versicherung und der Beteiligung am Altersvorsorgefonds gerichtet war. Im Ergebnis wurde die Kündigung bestehender Lebens- und Rentenversicherungen und stattdessen der Abschluss einer neuen Lebensversicherung bei HDI Gerling und der Beitritt zum Altersvorsorgefonds empfohlen.

Im so genannten Kapital-Aufbauplan wurde die Empfehlung zusammengefasst und eine 6%-ige thesaurierte Ausschüttung für den Altersvorsorgefonds unterstellt. Vorgerechnet wird, dass der so genannte "steuerfreie Wert bei Veräußerung Ihres Anteils" mehr als 1/3 höher sei, als der tatsächlich eingezahlte Betrag.

Dieses Ziel ist nach den derzeit bekannten wirtschaftlichen Verhältnissen nicht mehr erreichbar.


Wir halten die Darstellungen im Kapital-Aufbauplan jedenfalls für fahrlässig falsch.

Die formulierten Ziele, „Vermögen, Altersvorsorge, Liquidität, Sicherheit…" können mit einer dem höchsten Risiko ausgesetzten Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft nicht in Einklang gebracht werden. Dies auch dann nicht, wenn man die Beteiligung am Altersvorsorgefonds lediglich als einen von mehreren Bausteinen bezeichnet. Schon der Name Altersvorsorgefonds täuscht deutlich über den Charakter der Beteiligung.

Summarisch betrachtet hat die AFD GmbH empfohlen, die keinem besonderen Risiko unterliegende Altersvorsorge der Anleger durch eine dem Risiko des Totalverlusts ausgesetzte Beteiligung am Altersvorsorgefonds bei gleicher Zielstellung zu tauschen.

Auch die Empfehlung der Kündigung bestehender Lebens- und Rentenversicherungen und der Abschluss einer neuen fondsgebundenen Lebensversicherung bei HDI-Gerling war in den uns vorliegenden Fällen aus einem weiteren Aspekt schädlich. Denn beim Abschluss der neuen Versicherung werden von der Versicherungsgesellschaft wiederum Abschlussprovisionen einkalkuliert, die in den gekündigten bestehenden Versicherungen bereits bezahlt waren und somit vom Anleger nochmals erbracht werden müssen. Auch ist eine fondsgebundene Lebensversicherung in der Regel nicht mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung in Bezug auf die Sicherheit gleichzusetzen. Denn im Erlebensfall ist die Auszahlung der Versicherungssumme von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des so genannten Zielfonds abhängig. Hierbei handelt es sich häufig um offene Investmentfonds, welche Marktschwankungen und insbesondere dem Abwicklungs- und Schließungsrisiko ausgesetzt sind, was sich aktuell bei einer großen Anzahl offener Immobilienfonds verwirklicht hat.

Nach unserer Auffassung sprechen genügend Gründe dafür, dass die AFD GmbH den Anlegern zum Schadenersatz verpflichtet ist. Gegenüber dem Altersvorsorgefonds kann mit der gleichen Begründung die Beendigung der Beteiligung erklärt werden. Andernfalls bleiben die Anleger verpflichtet, die bisher nicht erbrachten Einlage weiter zu leisten.



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