Landgericht Chemnitz verurteilt AFD GmbH zum Schadensersatz, SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG

Das Landgericht Chemnitz hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 25.10.2013 die AFD allgemeiner Finanzdienst GmbH (AFD) wegen Falschberatung zum Schadenersatz verurteilt.

Der Vertreter der AFD hatte empfohlen, einen bestehenden Riester-Vertrag zu kündigen und an dessen Stelle die SHB-Beteiligung zu zeichnen und eine neue fondsgebundene Lebensversicherung bei der HDI-Gerling Lebensversicherung abzuschließen.

Das Gericht begründet die Entscheidung unter anderem mit der Feststellung, dass das verfolgte Anlageziel „Sicherheit" und „Altersvorsorge" durch die Empfehlung der Beteiligung an der einem hohen Verlustrisiko ausgesetzten SHB-Beteiligung nicht entspricht. Ebenso fehlerhaft sei es gewesen, den bestehenden Riester-Vertrag zu kündigen, weil dadurch die staatliche Vergünstigung zurückgezahlt werden musste. Die Schutzbehauptung der AFD, wonach dieser Verlust durch die Rendite aus der SHB-Beteiligung ausgeglichen würde, folgte das Gericht nicht. Schließlich sei auch die Empfehlung einer fondsgebundenen Lebensversicherung fehlerhaft, weil deren Ertrag wiederum vom Ergebnis des Fonds abhängig ist und bei ungünstiger Entwicklung auch hohe Kapitalverluste entstehen können. „Als sichere Altersvorsorge ist eine solche Versicherung daher ungeeignet".

Festzustellen ist, dass es möglicherweise eine zielgerichtete Vertriebsanweisung der AFD gab, mit den Argumenten schlechter Renditen bei bestehenden Lebens- und Rentenversicherungen deren Kündigung zu empfehlen und stattdessen den Abschluss neuer fondsgebundener Lebensversicherungen und die Zeichnung der SHB-Beteiligung vorzuschlagen. Das Gericht zeigt exemplarisch auf, dass eine solche Empfehlung grundsätzlich dann fehlerhaft ist, wenn die Zielsetzung im Aufbau einer sicheren Altersvorsorge, wie sie in der Beratung durch den AFD GmbH suggeriert worden ist, besteht.

Allein die uns schon vorliegenden Fälle zeigen deutliche Parallelen auf, so dass möglicherweise eine Vielzahl von Anlegern ebenso betroffen sein könnten.

Weitere Informationen zur Fondsgesellschaft finden Sie unter SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG.




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