Abwickler über das Vermögen der Firma Cashmaxx KG bestellt
Die BaFin hat mit zwischenzeitlich bestandskräftigem Bescheid vom 13.05.2014 einen Abwickler über das Vermögen der Firma Cashmaxx KG bestellt. Dieser soll zunächst prüfen, ob die Rückzahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt werden können und gegebenenfalls die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen.
Festzustellen war in den zurückliegenden Monaten, dass die Firma Cashmaxx KG der Aufforderung der BaFin zur Rückzahlung der eingenommenen Gelder nicht nachkam, was auf bestehende Zahlungsschwierigkeiten schließen lässt. Insofern ist den Anlegern zu raten, zeitnah prüfen zu lassen, ob und gegebenenfalls welche Schadensersatzansprüche noch realisiert werden können.
Eine Klage gegen die OVB Vermögensberatung AG wurde zwischenzeitlich beim Landgericht Zwickau eingereicht.
Gründig
Rechtsanwalt