
Insolvenzrecht und Unternehmessanierung


Das Bankrecht, die Fragen der Wirksamkeit von Darlehensverträgen, Bürgschaftserklärungen oder der Mitverpflichtung vermögensloser Ehegatten für Unternehmensdarlehen spielen in der Krise
eines Gewerbebetriebes oder Unternehmens unter dem Aspekt, wie man die Zukunft gestalten kann, häufig eine wesentliche Rolle. Nicht selten werden in der Krise ohne Beratung gravierende Fehler
begangen, die zu zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Haftungstatbeständen mit der Folge des Ausschlusses von Forderungen aus der Restschuldbefreiung oder gar zu deren vollständigen Verweigerung
führen können.
Prinzipiell sollte bei Erkennung einer Krise durch eine drohende bilanzielle Überschuldung oder drohender Zahlungsunfähigkeit geprüft werden, ob und gegebenenfalls auf welche Art und Weise eine
Sanierung möglich ist. Aber auch dort, wo diese erkennbar ausscheidet oder nach eingehender Prüfung und im Einvernehmen mit den beteiligten Banken und den übrigen Gläubigern nicht möglich ist,
sollte ein Insolvenzverfahren ordentlich vorbereitet werden.
Wir haben seit 1996 eine Reihe von Unternehmen in Krisensituationen beraten und vertreten. Die Lösungsmöglichkeiten waren von den Ursachen, vielfältigen Bedingungen und häufig auch von der Person
des Unternehmers selbst abhängig. Ein schematisches Herangehen verbietet sich also.
Für sich selbst sollten Sie stets die Frage beantworten, ob sich die Weiterführung des Unternehmens aus rein objektiver ökonomischer Sicht und ohne "Schönrechnung" zukünftiger Umsatz- oder
Gewinnerwartungen lohnt oder nicht.
Wir prüfen mit Ihnen und gegebenenfalls Ihrem Steuerberater gemeinsam gern, ob und was sinnvoll ist, welche gesellschaftsrechtlichen oder sonstigen Veränderungen möglich oder geboten sind oder
auch was zur rechtlichen Absicherung für die spätere Erlangung einer Restschuldbefreiung getan werden muss.
Ein positives Beispiel finden Sie hier.
