Erstellt: 17.12.2010 | Karlsruher Lebensversicherung AG | Württembergische Lebensversicherung AG | GVP Finance (Swiss) S.A. (GVP)

Ehemalige Karlsruher Lebensversicherung AG zum Schadenersatz wegen Finanzierung von Anlagen bei der GVP Finance (Suisse) S.A. verurteilt

Mit Urteil vom 17.12.2010 hat das Oberlandesgericht Naumburg die ehemalige Karlsruher Lebensversicherung AG, heute Württembergische Lebensversicherung AG zum Schadenersatz wegen der Finanzierung einer Beteiligung an der GVP Finance (Suisse) S.A. verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg sieht eine Haftung der Versicherungsgesellschaft für das Wissen und Handeln des für diese tätig gewesenen Versicherungsvertreters.

Bis einschließlich des Jahres 2000 hatten die Firmen GVP GmbH und später GVP Finance (Suisse) S.A., welche von Herrn Ludwig Götzinger betrieben worden waren, Gelder von Anlegern mit dem Versprechen einer Zinsgarantie von 8,25 % zuzüglich Bonus eingesammelt. Der versprochene Zinsertrag sollte durch Zinsdifferenzgeschäfte am internationalen Kapitalmarkt erwirtschaftet werden, für die es aber keine Zinsgarantie geben konnte. Das Konzept ging folglich nicht auf, die genannten Firmen wurden im Sommer 2000 zahlungsunfähig und das Geld der Anleger war verloren. Der Initiator Götzinger wurde deshalb zusammen mit den weiteren Beteiligten Friedrich Richard Reiner Jahn und Claude de Pol vom Landgericht Darmstadt im Jahr 2004 wegen Betruges zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Für einen Teil der Anleger wurden die notwendigen Mittel zur Anlage bei der Firma GVP durch Kredite der Karlsruher Lebensversicherung AG bereitgestellt. Dazu bediente sich die Firma GVP der Zusammenarbeit mit dem Versicherungsvertreter B., welcher für die Versicherungsgesellschaft tätig war. Deren Vorstand hatte Kenntnis über die mögliche Schädlichkeit der GVP-Anlage, vor welcher auch in einem DFI-Gerlach-Report gewarnt worden war.

Wir konnten im Verfahren nachweisen, dass entgegen seinen Behauptungen, der Vertreter B. tatsächlich Kenntnis von der Verwendung der Darlehen für die Anlage bei der Firma GVP hatte.

Für alle geschädigten Anleger der Firma GVP, welche Darlehen bei der ehemaligen Karlsruher Lebensversicherung AG aufgenommen hatten, eröffnet sich damit nunmehr die realistische Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft durchzusetzen.

Es ist zwar damit zu rechnen, dass die Versicherungsgesellschaft versucht, das Urteil durch Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof ändern zu lassen. Darüber wird voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2012 entschieden werden.

Mit Ablauf des 31.12.2011 verjähren aber mögliche Schadensersatzansprüche, so dass allen betroffenen Anlegern empfohlen wird, rechtzeitig prüfen zu lassen, ob noch gegen die Württembergische Versicherung AG oder Dritte vorgegangen werden kann. Auf die endgültige Klärung der Rechtsfragen durch den Bundesgerichtshof kann nicht gewartet werden.

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