Erstellt: 04.11.2009 | Karlsruher Lebensversicherung AG | Württembergische Lebensversicherung AG | GVP Finance (Swiss) S.A. (GVP)

Erstmals zum Schadenersatz wegen Finanzierung von GVP-Anlagen verurteilt

Bis 1999 hatte die Firma GVP Finance (Swiss) S.A. (GVP) Kapitalanleger für Zins-differenzgeschäfte mit dem Versprechen der Kapitalerhaltung und einer garantierten jährlichen Rendite von 8,25 % zuzüglich Jahresbonus geworben. Eingesetzt wurden in einem ersten Geschäftsmodell Ersparnisse, die die Anleger allesamt verloren. Zusätzlich wurde ein zweites Geschäftsmodell angeboten, bei welchem die Besitzer von Immobilien die Anlagesumme durch ein Darlehen finanzieren sollten und dieses durch eine Grundschuld auf dem Grundstück abgesichert wurde. Die ehemalige Karlsruher Lebensversicherung AG, heute Württembergische Lebensversicherung AG, stellte dazu, durch deren Vertreter B., für einen großen Teil der Anleger die Darlehen gekoppelt mit einer Kapitallebensversicherung bereit.

Schon im Juni 1998 wusste die Karlsruher Lebensversicherung AG und deren Vertreter, dass das Geschäftsmodell der GVP unseriös ist, weil weder die Kapitalerhaltung noch eine Rendite von 8,25 % bei Zinsdifferenzgeschäften garantiert werden konnte. Trotzdem wurde das Anlagemodell der GVP von ihr weiter finanziert. Die GVP wurde im Jahr 2000 zahlungsunfähig, so dass die gezahlte Einlage verloren ging, die Anleger keine Einnahmen mehr erzielten und viele von ihnen die Kreditraten nicht mehr zahlen konnten.

Das Landgericht Darmstadt verurteilte im Jahr 2004 die Initiatoren der GVP, die Herren Götzinger und Jahn, zu langjährigen Freiheitsstrafen. Unabhängig davon bestand die Karlsruher Lebensversicherung AG auf der Darlehensrückzahlung und bestritt genauso wie deren Vertreter B. gewusst zu haben, dass die bereitgestellten Darlehen für das Geschäftsmodell der GVP verwendet werden sollten.

In einer ersten Prozesswelle bis zum Jahr 2006 wurden deshalb von den Anlegern alle Prozesse gegen die Karlsruher Lebensversicherung AG und deren Vertreter B. verloren.

Nachdem im Jahr 2007 die Zwangsversteigerung der meist selbstbewohnten Grundstücke durch die Karlsruher Lebensversicherung AG eingeleitet wurde, erhoben mehrere, durch uns vertretene Anleger, Vollstreckungsabwehrklagen. Nach umfangreicher Beweisaufnahme hat nun das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 29. Oktober 2009 erstmals festgestellt, dass der Vertreter B. entgegen allen seinen Darstellungen von der Verwendung der Darlehen der Karlsruher Lebensversicherung AG für die GVP-Anlage wusste. Deshalb wurde er wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung genauso zum Schadenersatz verurteilt, wie die heutige Württembergische Lebensversicherung AG wegen nicht offenbarten Wissensvorsprungs.

Folglich ist die Zwangsversteigerung für unzulässig erklärt worden, so dass die Anleger ihr Eigenheim nicht verlieren.

Daneben können aus den gleichen Gründen Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Auch wenn das Darlehen an die Karlsruher Lebensversicherung AG schon zurückgezahlt worden sein sollte, kann ein Anspruch auf Rückzahlung bestehen.

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