Herzlich willkommen bei der Anwaltskanzlei Gründig - ihren Spezialisten für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die 1995 gegründete Kanzlei ist seit mehr als einem Jahrzehnt erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Im Sinne des Spruches von R. von Ihering tragen wir zur Rechtsentwicklung
bei und beteiligen uns an der Aufklärung der vielfältigsten Methoden von Anlagebetrug. Der Anlagebetrug wird häufig nicht oder zu spät erkannt und erfordert umfangreiche Recherchen zur
Aufklärung des Sachverhaltes, um die Verantwortlichen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen zu können.
Wir prüfen die Möglichkeiten einer Sammelklage wegen Anlagebetruges oder auch gegen Banken und andere Anbieter bei Prospektfehlern aller Art. Die Möglichkeit der Erhebung einer Sammelklage
in Deutschland ist äußerst begrenzt und bisher nur unzureichend gesetzlich geregelt. Nicht selten ist für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche auf ein individuelles Beratungsverschulden
abzustellen, so dass deshalb eine Sammel- klage nicht praktikabel ist. Unabhängig hiervon stimmen wir mit Ihnen den kostengünstigsten Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ab.
Durch unsere spezielle Ausrichtung als Rechtsanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht und die langjährige Erfahrung konnten wir insbesondere für Fondsgeschädigte einen teilweisen oder
vollständige Schadenersatz oder auch die Befreiung von Kreditverbindlichkeiten durchsetzen. Dies gilt auch für den Bereich der Schrottimmobilien und anderer Kapitalanlageprodukte, wie offene
Immobilienfonds, Anleihen und Zertifikate unter- schiedlichster Art, unternehmerischen Beteiligungen oder bei un- günstigen Kreditkombinationen mit Restschuldversicherungen und Ähnlichem.
Sollte auch ein Rechtsanspruch nicht erkennbar oder durchsetzbar sein, lassen wir Sie nicht allein und bieten eine Schuldnerberatung an.
