
Wichtige und aktuelle Urteile


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Die BGH-Urteile können Sie unter www.bundesgerichtshof.de bei "Entscheidungen" mit Eingabe des Aktenzeichens und/oder des Entscheidungsdatums nachlesen.
22.03.2011 | Bundesgerichtshof

Urteil vom 22.03.2011, Az.: XI ZR 33/10
Deutsche Bank zum Schadensersatz bei Zinssatzswaps verurteilt...
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28.10.2009 | Brandenburgisches OLG

Urteil vom 28.10.2009, Az.: 4 U 47/08 (PDF)
Erneut Bank zu Schadenersatz verurteilt...
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24.08.2009 | Landgericht Leipzig

Urteil vom 24.08.2009, Az.: 04 O 2098/08 (PDF)
Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 24.08.2009 in dem von uns geführten Schadenersatzprozess die dortigen Vermittler zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt...
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24.04.2009 | Oberlandesgericht Hamm

Beschluss vom 24.04.2009, Az.: I-34 W 66/08 (PDF)
Das Oberlandesgericht Hamm hat in 2 ähnlich begründeten Beschlüssen den Beschwerden der von uns vertretenen Mandanten gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht Arnsberg stattgegeben...
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12.03.2008 | Landgericht Frankfurt/O.

Urteil vom 12.03.2008, Az.: 11 O 361/05 (PDF)
Der 11. Senat des Landgerichtes Frankfurt/Oder hat in seiner Entscheidung die Bank zur Rückzahlung eines im Jahre 1998 getilgten Darlehens verurteilt...
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05.06.2007 | Bundesgerichtshof

Urteil vom 05.06.2007, Az.: XI ZR 348/05
Der 11. Senat des BGH hat sich mit seinem Urteil der Rechtsprechung des 3. Senats zur Aufklärungspflicht des Vermittlers über falsch angegebene bzw. verborgene Innenprovisionen angeschlossen...
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24.04.2007 | Bundesgerichtshof

Urteil vom 24.04.2007 Az.: XI ZR 17/06
Bei Widerruf nach dem Haustürwiderufsgesetz (HWiG) sind die Steuervorteile des Darlehensnehmers vom Rückforderungsanspruch abzuziehen.
22.03.2007 | Bundesgerichtshof

Urteil vom 22.03.2007, Az.: III ZR 218/06
Zu den WGS-Fonds hat nunmehr der 3. Senat des BGH entschieden, dass unabhängig von der Höhe der weiterhin gezahlten Innenprovisionen der dies wissende Vermittler den Anleger über die im Prospekt falsch angegebene Provisionshöhe aufklären muss...
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23.01.2007 | Bundesgerichtshof

Urteil vom 23.01.2007 Az.: XI ZR 44/06
Die Grundsätze zum institutionalisiertem Zusammenwirken gelten auch bei den Verbundgeschäften, wie z. Bsp. den Finanzierungen geschlossener Immobilienfonds ...
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05.12.2006 | Landgericht Gera

Urteil vom 05.11.06 zum WGS-Fonds 33, Az.: 2 O 1385/05
Wegen: Schadensersatz/Rückabwicklung Darlehensvertrag
Das Gericht verurteilt die beklagte Bank zur Rückzahlung der geleisteten Zinszahlungen aus den Darlehensverträgen zur Finanzierung von 2 Fondsanteilen am WGS-Fonds 33 an die Kläger. Weiterhin muss,
Zug um Zug gegen Rückgabe der Rechte aus der Fondsbeteiligung, die abgetretene Lebensversicherung an die Kläger zurück abgetreten werden. Das Gericht erkennt an, dass der Abschluss der
Darlehensverträge unter den Voraussetzungen eines Haustürgeschäftes erfolgte.
21.11.2006 | Bundesgerichtshof

Urteil vom 21.11.2006 Az.: XI ZR 347/05
Der BGH hat in seinem erst jetzt veröffentlichten Urteil vom 21.11.2006, AZ.: XI ZR 347/05 klargestellt ...
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14.11.2006 | Oberlandesgericht Stuttgart

Urteil vom 14.11.2006 Az.: 6 U 22/06
Die finanzierende Bank wird beim WGS-Fonds 35 zum Schadensausgleich verurteilt, da wesentlich falschen Angaben zu den Geschosszahlen im Prospekt für den Vermittler erkennbar waren und dieser
seine Aufklärungspflicht damit bedingt vorsätzlich verletzt hat. Darüberhinaus setzt sich das OLG im Urteil mit weiteren Details zu Fehlern im Prospekt auseinander und argumentiert teilweise
gegen die im Urteil des BGH vom 25.04.2006, Az.: XI ZR 193/04 geänderte Rechtsprechung.
08.11.2006 | Landgericht Potsdam

Urteil vom 08.11.2006 zum WGS-Fonds 41, Az.: 8 O 10/06
Die Kläger begehrten die Feststellung, dass sie aus den Darlehensverträgen mit der beklagten Bank zur Finanzierung des Erwerbs von 2 Anteilen am WGS Fonds 41 keine Zahlungen mehr an die Bank
schulden. Die Beklagte muss die abgetretenen Lebensversicherungen zurück abtreten und die Rechte an den Fondsanteilen gehen Zug um Zug auf die Beklagte über. Die Entscheidung basiert auf der
Anerkennung einer Haustürsituation bei der Vermittlung der Fondsanteile und der Darlehensverträge. Somit liegt nach dem Haustürwiderrufsgesetz ein wirksamer Widerruf der geschlossenen Verträge vor.
16.08.2006 | Oberlandesgericht Dresden

Urteil vom 16.08.2006 zum WGS Fonds 32, Az.: 12 U 234/06
Die Kläger machen Forderungen aus dem Erwerb von 3 Anteilen am WGS Fonds 32 und den damit verbundenen Darlehensverträgen gegenüber der beklagten Bank geltend. Das OLG Dresden spricht auf Grund der
vorliegenden Haustürsituation nach dem Haustürwiderrufsgesetz den Klägern die Erstattung der bereits geleisteten Zinszahlungen aus den Darlehensverträgen, abzüglich der Steuerersparnis, sowie aus
der durch die Bank eingezogenen Lebensversicherung zu.
29.05.2006 | Landgericht Frankfurt (Oder)

Urteil vom 29.05.06 zum WGS-Fonds 33, Az.: 12 O 403/05
Wegen: Schadensersatz/Rückabwicklung Darlehensvertrag
Auf Grund des Abschlusses des Darlehensvertrages zur Fremdfinanzierung eines Fondsanteils am WGS-Fonds 33 unter den Bedingungen einer Haustürsituation war ein Widerruf zulässig und wirksam.
Die beklagte Bank wird daher zur Rückzahlung der geleisteten Zinszahlungen an die Kläger sowie zur Rückübertragung der abgetretenen Rechte aus der Lebensversicherung Zug um Zug gegen die Abtretung
des Auseinandersetzungsguthabens für einen Anteil am WGS-Fonds 33 verurteilt.
16.05.2006 | Bundesgerichtshof

Urteil vom 16.05.2006 Az.: XI ZR 6/04
Der BGH ändert seine bisherige Auffassung zu den Umständen, unter denen eine Haftung der Bank wegen Wissensvorsprung angenommen werden kann, entscheidend. Damit können sich Darlehensnehmer unter
erleichteren Voraussetzungen bei Schrottimmobilien und Immobilienfonds von wirtschaftlich nachteiligen Krediten lösen.
Zitat Leitsatz des Urteils:
"In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber eines finanzierten Objekts können sich Anleger unter erleichterten
Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch
unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt berufen. Die eine eigene Aufklärungspflicht auslösende Kenntnis der Bank von
einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter
Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der
für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung
geradezu verschlossen."
25.04.2006 | Bundesgerichtshof

Urteil vom 25.04.2006 Az.: XI ZR 193/04
Die bisherige Rechtsprechung des 2. Senates des BGH wird bei verbundenen Geschäften korrigiert. Damit können Einwendungen aus Täuschungen von Gründungsgesellschaftern, Initiatoren und anderen
Hintermännern oder durch den Prospekt der Bank gem. § 9 VerbKrG nicht mehr direkt entgegengehalten werden. Eine arglistige Täuschung durch den Vermittler ist der Bank beim Verbundgeschäft
aber zu zurechnen.
Liegt eine Haustürsituation vor, führt dies zur Rückabwicklung des Kreditverhältnisses. Die Kausalität einer ursprünglichen Haustür- situation bricht nicht durch eine vor Unterzeichnung des
Darlehensvertrages liegende notarielle Beurkundung des Beitritts zum geschlossenen Immobilienfonds (WGS-Fonds) ab.