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Die BGH-Urteile können Sie unter www.bundesgerichtshof.de bei "Entscheidungen" mit Eingabe des Aktenzeichens und/oder des Entscheidungsdatums nachlesen.

Mit Urteil vom 06.11.2018 hat der Europäische Gerichtshof noch offene Fragen zu den Vergütungsansprüchen für nicht genommenen Urlaub geklärt. Er stellte fest, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nach Unionsrecht nicht mit seinem Tod untergeht.

Der 11. Senat des Landgerichtes Frankfurt/Oder hat in seiner Entscheidung die Bank zur Rückzahlung eines im Jahre 1998 getilgten Darlehens verurteilt.

Urteil vom 12.03.2008, Az.: 11 O 361/05

Die finanzierende Bank wird beim WGS-Fonds 35 zum Schadensausgleich verurteilt, da wesentlich falschen Angaben zu den Geschosszahlen im Prospekt für den Vermittler erkennbar waren und dieser seine Aufklärungspflicht damit bedingt vorsätzlich verletzt hat. Darüberhinaus setzt sich das OLG im Urteil mit weiteren Details zu Fehlern im Prospekt auseinander und argumentiert teilweise gegen die im Urteil des BGH vom 25.04.2006, Az.: XI ZR 193/04 geänderte Rechtsprechung.

Urteil vom 14.11.2006 Az.: 6 U 22/06

"Gründungsgesellschaftern ist Falschberatung zuzurechnen"

Urteil vom 14.05.2012 Az.: II ZR 69/12

In der Vergangenheit stellte sich bei vielen Kapitalanlageprodukten in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft die Frage, ob eine nachgewiesene Falschberatung durch den Vermittler oder Anlageberater den Gründungsgesellschaftern zuzurechnen ist. Dies führte häufig dazu, dass Prozesse gegen die Gründungsgesellschafter nur dann gewonnen wurden, wenn Prospektfehler nachgewiesen werden konnten.

Aufklärungspflicht des Vermittlers über Innenprovisionen - Zurechnung an die Bank

Urteil vom 05.06.2007, Az.: XI ZR 348/05

Der 11. Senat des BGH hat sich mit seinem Urteil vom 05.06.2007, Az.: XI ZR 348/05 der Rechtsprechung des 3. Senats zur Aufklärungspflicht des Vermittlers über falsch angegebene bzw. verborgene Innenprovisionen angeschlossen.

Die Kläger begehrten die Feststellung, dass sie aus den Darlehensverträgen mit der beklagten Bank zur Finanzierung des Erwerbs von 2 Anteilen am WGS Fonds 41 keine Zahlungen mehr an die Bank schulden. Die Beklagte muss die abgetretenen Lebensversicherungen zurück abtreten und die Rechte an den Fondsanteilen gehen Zug um Zug auf die Beklagte über. Die Entscheidung basiert auf der Anerkennung einer Haustürsituation bei der Vermittlung der Fondsanteile und der Darlehensverträge. Somit liegt nach dem Haustürwiderrufsgesetz ein wirksamer Widerruf der geschlossenen Verträge vor.

Urteil vom 08.11.2006 zum WGS-Fonds 41, Az.: 8 O 10/06

Widerrufsbelehrungen müssen der Musterbelehrung nach BGB-Informationspflichten-Verordnung wörtlich und in der Gestaltung entsprechen, andernfalls kann sich die Bank nicht auf die Richtigkeitsfiktion berufen.

Urteil des BGH vom 28.06.2011, XI ZR 349/10

Vom Darlehensnehmer wurde ein Darlehensvertrag nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen. Umstritten war u.a., ob die von der Bank nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) erteilte Nachbelehrung wirksam war.

Bei Widerruf nach dem Haustürwiderufsgesetz (HWiG) sind die Steuervorteile des Darlehensnehmers vom Rückforderungsanspruch abzuziehen.

Urteil vom 24.04.2007 Az.: XI ZR 17/06

Die Kläger machen Forderungen aus dem Erwerb von 3 Anteilen am WGS Fonds 32 und den damit verbundenen Darlehensverträgen gegenüber der beklagten Bank geltend. Das OLG Dresden spricht auf Grund der vorliegenden Haustürsituation nach dem Haustürwiderrufsgesetz den Klägern die Erstattung der bereits geleisteten Zinszahlungen aus den Darlehensverträgen, abzüglich der Steuerersparnis, sowie aus der durch die Bank eingezogenen Lebensversicherung zu.

Urteil vom 16.08.2006 zum WGS Fonds 32, Az.: 12 U 234/06

Deutsche Bank zum Schadensersatz bei Zinssatzswaps verurteilt

Urteil vom 22.03.2011, Az.: XI ZR 33/10

Aufklärungspflicht des Vermittlers über Innenprovisionen

Zu den WGS-Fonds hat nunmehr der 3. Senat des BGH in seinem Urteil vom 22.03.2007, Az.: III ZR 218/06 entschieden, dass unabhängig von der Höhe der weiterhin gezahlten Innenprovisionen der dies wissende Vermittler den Anleger über die im Prospekt falsch angegebene Provisionshöhe aufzuklären hat. Der BGH bestätigt damit seine Rechtsprechung im Urteil vom 12.02.2004, Aktenzeichen III ZR 359/02.

Urteil vom 22.03.2007, Az.: III ZR 218/06

Wegen: Schadensersatz/Rückabwicklung Darlehensvertrag

Auf Grund des Abschlusses des Darlehensvertrages zur Fremdfinanzierung eines Fondsanteils am WGS-Fonds 33 unter den Bedingungen einer Haustürsituation war ein Widerruf zulässig und wirksam. Die beklagte Bank wird daher zur Rückzahlung der geleisteten Zinszahlungen an die Kläger sowie zur Rückübertragung der abgetretenen Rechte aus der Lebensversicherung Zug um Zug gegen die Abtretung des Auseinandersetzungsguthabens für einen Anteil am WGS-Fonds 33 verurteilt.

Urteil vom 29.05.06 zum WGS-Fonds 33, Az.: 12 O 403/05

Urteil zum WGS-Fonds 32 des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes

Urteil vom 28.10.2009, Az.: 4 U 47/08

Keine Verjährung von Ansprüchen, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind!

Die Banken hatten in den laufenden Gerichtsverfahren für Schadenersatzansprüche, die vor der Änderung des Verjährungsrechts zum 01.01.2002 entstanden waren, auf die Verjährung aller Ansprüche verwiesen.

Urteil vom 23.01.2007 Az.: XI ZR 44/06

Der BGH ändert seine bisherige Auffassung zu den Umständen, unter denen eine Haftung der Bank wegen Wissensvorsprung angenommen werden kann, entscheidend. Damit können sich Darlehensnehmer unter erleichteren Voraussetzungen bei Schrottimmobilien und Immobilienfonds von wirtschaftlich nachteiligen Krediten lösen.

Zitat Leitsatz des Urteils:

"In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber eines finanzierten Objekts können sich Anleger unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt berufen. Die eine eigene Aufklärungspflicht auslösende Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen."

Urteil vom 16.05.2006 Az.: XI ZR 6/04

sBI swissBEST INVEST AG und Vermittler verurteilt

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 24.08.2009 in dem von uns geführten Schadensersatzprozess die dortigen Vermittler Gebhardt und Pleyl zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.

Urteil vom 24.08.2009, Az.: 04 O 2098/08

Wegen: Schadensersatz/Rückabwicklung Darlehensvertrag

Das Gericht verurteilt die beklagte Bank zur Rückzahlung der geleisteten Zinszahlungen aus den Darlehensverträgen zur Finanzierung von 2 Fondsanteilen am WGS-Fonds 33 an die Kläger. Weiterhin muss, Zug um Zug gegen Rückgabe der Rechte aus der Fondsbeteiligung, die abgetretene Lebensversicherung an die Kläger zurück abgetreten werden. Das Gericht erkennt an, dass der Abschluss der Darlehensverträge unter den Voraussetzungen eines Haustürgeschäftes erfolgte.

Urteil vom 05.11.06 zum WGS-Fonds 33, Az.: 2 O 1385/05

Die bisherige Rechtsprechung des 2. Senates des BGH wird bei verbundenen Geschäften korrigiert. Damit können Einwendungen aus Täuschungen von Gründungsgesellschaftern, Initiatoren und anderen Hintermännern oder durch den Prospekt der Bank gem. § 9 VerbKrG nicht mehr direkt entgegengehalten werden. Eine arglistige Täuschung durch den Vermittler ist der Bank beim Verbundgeschäft aber zu zurechnen.

Liegt eine Haustürsituation vor, führt dies zur Rückabwicklung des Kreditverhältnisses. Die Kausalität einer ursprünglichen Haustür- situation bricht nicht durch eine vor Unterzeichnung des Darlehensvertrages liegende notarielle Beurkundung des Beitritts zum geschlossenen Immobilienfonds (WGS-Fonds) ab.

Urteil vom 25.04.2006 Az.: XI ZR 193/04

Sparkasse Menden - Oberlandesgericht Hamm gibt Beschwer- den gegen Ablehnung Prozesskostenhilfe statt

Beschluss vom 24.04.2009, Az.: I-34 W 66/08

Keine Verjährung von Ansprüchen, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind!

Urteil vom 21.11.2006 Az.: XI ZR 347/05

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