Erstellt: 12.03.2008 | Landgericht Frankfurt/O.
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Der 11. Senat des Landgerichtes Frankfurt/Oder hat in seiner Entscheidung die Bank zur Rückzahlung eines im Jahre 1998 getilgten Darlehens verurteilt.
Urteil vom 12.03.2008, Az.: 11 O 361/05
Nach umfangreicher Beweisaufnahme verurteilte das LG Frankfurt/Oder eine Bank zur Rückzahlung des im Jahre 1998 getilgten Darlehens, welches zur Finanzierung von 2 Anteilen am WGS-Fonds 32 gewährt worden war.
Das Urteil stützt sich auf die neuen Grundsätze zum institutionalisierten Zusammenwirken.
Die Initiatoren haben mit dem Prospekt hinsichtlich der tatsächlichen Zahlung einer Innenprovision über die im Prospekt angegebene Provision hinaus und über die tatsächlich nicht kostenlose Mietgarantie arglistig getäuscht. Der Aussage des Initiators Neuschwander, dass sich dies auf den Preis nicht ausgewirkt habe, glaubte das Gericht wegen der vorglegten Dokumente nicht.
Auch sind evident flaschen Angaben hinsichtlich der möglichen Forndsausschüttung im Prospekt enthalten gewesen, was den Anspruch ebenso rechtfertigt.
Die Bank hat Berufung eingelegt.