Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
Sanierung / Insolvenz
Wir haben seit 1996 kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) in Krisensituationen beraten und vertreten. Die Sanierungsfähigkeit und Lösungsmöglichkeiten waren von den Ursachen der Krise und vielfältigen Rahmenbedingungen nebst haftungsrechtlichen Folgen für den Unternehmer, den Geschäftsführern und den Gesellschaftern abhängig. Mit der Modernisierung des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist seit dem Jahr 2012 die Möglichkeit geschaffen worden, flexibel auf die bestehende wirtschaftliche Situation von Unternehmen einzugehen und Maßnahmen zur Konsolidierung und Restrukturierung auch im Rahmen eines gerichtlichen Schutzschirmverfahrens oder durch einen Insolvenzplan mit Zustimmung der Gläubiger umzusetzen. Gleichzeitig wurde die Stärkung der Eigenverwaltung gesetzlich verankert. Wir prüfen, ob eine Sanierung vorgerichtlich möglich ist, ob die Voraussetzungen einer Eigenverwaltung und eines Schutzschirmverfahrens vorliegen, stellen gegebenenfalls unter Erarbeitung eines Insolvenzplans den Insolvenzantrag und beraten über die Voraussetzungen zur Erlangung einer Restschuldbefreiung.
Ein positives Beispiel finden Sie hier.
InsolvenzAnwalt24
Rechtsanwalt Gründig ist Mitglied der Kooperation von spezialisierten Rechtsanwälten im Verein Insolvenzanwalt24 e.V.. Weitere Informationen zum Insolvenzverfahren nebst einem Lexikon des Insolvenzrechts finden Sie auch auf der Homepage des Vereins.
Vertretung von Gläubigern
Auf Seiten der Gläubiger können heute verstärkte Rechte im Insolvenzverfahren wahrgenommen werden. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Entscheidung, ob dies nutzbringend ist, melden Ihre Ansprüche gegebenenfalls auch zur Aus- oder Absonderung zur Insolvenztabelle an und stellen bei Vorlage der Voraussetzungen einen Antrag auf Verweigerung der Restschuldbefreiung. Mit Ihnen wird entschieden, ob es zur Wahrung der Rechte als Gläubiger sinnvoll ist, sich als Mitglied des Gläubigerausschusses wählen zu lassen.
Abwehr von Anfechtungsansprüchen
Häufig werden Gläubiger von Insolvenzverwaltern zur Rückzahlung von schon erhaltenen Zahlungen oder der Freigabe von Sicherheiten durch eine Anfechtung konfrontiert. Nicht selten fehlt es in den Anfechtungserklärungen an geeigneten Nachweisen zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise, der Kenntnis von Umständen über die Zahlungsunfähigkeit oder es wird nicht zwischen Zahlungen in der Krise, dem Zeitpunkt davor oder Bargeschäften unterschieden.
Wir prüfen, ob und in welchen Umfang die Anfechtung begründet ist oder abgewehrt werden kann.
Weitere Leistungen
- Erarbeitung von Insolvenzplänen mit fachlicher Beratung bei Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren
- Liquidation von Unternehmen
- Prüfung der Sanierungsfähigkeit von Unternehmen (KMU)
- Vorbereitung und Stellung von Insolvenzanträgen
- Anträge zur Verweigerung der Restschulbefreiung
- Fertigung von Strafanzeigen beim Verdacht auf Insolvenzverschleppung und anderen Insolvenzdelikten zur Wahrung der Rechte der Gläubiger
- Prüfung der Privathaftung von Geschäftsführern und/oder Gesellschaftern zur Durchsetzung von Schadenersatz außerhalb des Insolvenzverfahrens
- Tätigkeiten als Mitglied des Gläubigerausschusses
- Vertretung von Gläubigern und Wahrung deren Interessen während des Insolvenzverfahrens
- Abwehr von Anfechtungsansprüchen von Insolvenzverwaltern
- Übernahme der Funktion eines Gemeinsamen Vertreters bei Insolvenz von Emittenten von Schuldverschreibungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz