Presse-Informationen

Sächsische Zeitung vom 04./05.08.2007

WGS-Anleger sollten sich wehren - viele tausend Geschädigte sitzen auf wertlosen Fonds - und auf Schulden.

Genauso, wie die Betrugsgeschichte mit dem Steuersparmodell "WGS Immobilienfonds Nr. 37" bei Familie L. aus Kamenz abgelaufen ist, erging es Familie H. aus Dresden und Herrn W. aus Hamburg. Sie sitzen auf fast wertlosen Anteilen des Steuersparmodelles "WGS Immobilienfonds Nr. 35" - und auf Bankschulden von rund 18.000 Euro.

Klaus Neuschwander, Bankdirektor a.D. und Initiator der Fonds, wurde 2001 wegen Betruges und Untreue bei den WGS-Fonds 33, 35 und 39 bis 41 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Zurück blieben rund 42.000 geschädigte Anleger sowie 33 Banken, mit denen die WGS Wohnungs- baugesellschaft mbH in enger Zusammenarbeit 41 Immobilienfonds aufgelegt hat. Insgesamt wurden den Anlegern Beteiligungen von mehr als einer Milliare Euro verkauft. Weil die Anteile in der Regel kreditfinanziert wurden, erhöht sich der tatsächlich erlittene Schaden. Im falschen Eingeständnis, selbst Fehler gemacht zu haben und den Verlockungen "auf dem Leim gegangen" zu sein, aus Scham oder aus Unwissenheit fordern viele Geschädigte ihre Rechte nicht ein. Nicht so Familie L. aus Kamenz. Sie erhielt von der BAG Bank ein Vergleichsangebot über 30 Prozent Darlehensnachlass, kann aber noch mehr erwarten.

Steffen Wiegleb, Rechtsanwalt in der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Gründig & Müller aus Zwickau sagt: "Derartige Angebote entsprechen nicht der Rechtslage. In mehreren hundert Fällen wurden dem entgegen Vergleiche mit nur noch geringen oder keinen Zahlungen abgeschlossen." Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgestellt, dass die Kenntnis der Bank von arglistigen Täuschungen im Fondsprojekt etwa zu überhöhten Mieteinnahmen widerleglich vermutet wird (BGH, Az: XI ZR 347/05). Viele Banken und Vermittler hätten gewusst, dass die Prospektangaben auch zu den Provisionen falsch sind. Besonders gute Chancen hätten Anleger, die zu Hause oder am Arbeitsplatz angesprochen wurden - Rechtsgrundlage sind die "Haustürgeschäfte". Dazu Steffen Gründig, einer der beiden Kanzleiinhaber: "Als Rechtsfolge muss die Bank alle Verluste ausgleichen." Die Anleger sollten sich umgehend informieren. Zum Jahresende droht die Verjährung von Ansprüchen.

Fazit: WGS- und andere Immobilien-Geschädigte haben gute Chancen, große Teile ihrer Kreditverpflichtungen loszuwerden. Und danach? Finger weg von kreditfinanzierten oder "hoch gehebelten" Kapitalmarktprodukten!


Presse-Artikel von 09/2004

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