Schwerpunkte der Anwaltskanzlei Gründig
Fachanwalt für Erbrecht
Um die Erbfolge zuverlässig zu bestimmen und Konflikte zwischen Erben zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen zugelassenen Fachanwalt für Erbrecht zu Rate zu ziehen. Wir beraten bei der Gestaltung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht, übernehmen die Vertretung bei Erbauseinandersetzungen, einer Testamentsanfechtung, setzen Pflichtteilsrechte durch und prüfen eine gegebenenfalls notwendige Erbausschlagung oder Nachlassinsolvenz.
Auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der sich aller Fragen vertrauensvoll annimmt, stehen wir Ihnen in Dresden und Zwickau als auch bundesweit zur Seite. So unterschiedlich die Anliegen sind, so vielfältig sind unsere Lösungen. Gerne bieten wir einen persönlichen Beratungstermin an, um das geeignete Vorgehen zu besprechen.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die 1995 gegründete Kanzlei ist bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Ein Gebiet mit komplexen Fragen und Sachverhalten, das einen spezialisierten Rechtsanwalt zur zielführenden Klärung der Rechtsanliegen voraussetzt. Mit mehr als 25 Jahren einschlägiger Erfahrung werden maßgeblich Bankkunden und Anleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte vertreten. Grundlage dafür sind umfangreiche Kompetenzen und Kenntnisse mit vielfältigen Kapitalanlagen.
Als zugelassener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht begleitet Steffen Gründig seine Mandanten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Stets transparent und unter dem Anspruch, das bestmögliche Ergebnis für Ihre Interessen zu erzielen.
Insolvenzrecht - LEER!
Rechtsanwalt für Immobilienrecht
Das Immobilienrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet mit eigener Fachanwaltschaft. Die betreffenden Rechtsfragen tangieren mehrere Fachgebiete unserer Rechtsanwälte: Vom Erwerb einer Immobilie oder eines Immobilienfonds und dessen Finanzierung, bis hin zum Verkauf, der Zwangsversteigerung oder Liquidation.
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht bietet heute umfangreiche Möglichkeiten der Gestaltung eines geordneten Insolvenzverfahrens, aber auch bei der Wahrung der Rechte von Gläubigern. Als Anwaltskanzlei beraten wir Schuldner und vertreten auch Gläubiger, übernehmen aber keine Insolvenzverwaltung.
Weitere
Auch wenn Ihre Frage nicht den aufgeführten Rechtsgebieten zuzuordnen ist, stellen Sie Ihre Anfrage oder vereinbaren Sie einen Termin. Durch unsere langjährige Tätigkeit haben wir weitere spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf einer Reihe von anderen Rechtsgebieten.