Unsere Schwerpunkte

Bank- und Kapitalanlagerecht
Unsere 1995 gegründete Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren im Bank- und Kapitalanlagerecht bundesweit tätig und verfügt über umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse mit vielfältigen Kapitalanlagen. Wir vertreten maßgeblich Bankkunden und Anleger bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Immobilienrecht
Das Immobilienrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet mit eigener Fachanwaltschaft. Vom Erwerb einer Immobilie oder eines Immobilienfonds und dessen Finanzierung, bis hin zum Verkauf, der Zwangsversteigerung oder Liquidation, die betreffenden Rechtsfragen tangieren mehrere Fachgebiete.

Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht bietet heute umfangreiche Möglichkeiten der Gestaltung eines geordneten Insolvenzverfahrens, aber auch bei der Wahrung der Rechte von Gläubigern. Wir beraten Schuldner, vertreten auch Gläubiger, übernehmen aber keine Insolvenzverwaltung.

Erbrecht
Wir beraten bei der Gestaltung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht, übernehmen die Vertretung bei Erbauseinandersetzungen, einer Testamentsanfechtung, setzen Pflichtteilsrechte durch und prüfen eine gegebenenfalls notwendige Erbausschlagung oder Nachlassinsolvenz.

Arbeitsrecht
Ob Abmahnung, Kündigung, Änderung der Arbeitsbedingungen, Mobbing, Befristung von Arbeitsverträgen, Lohnanpassung oder Anwendung eines Tarifvertrages, wir vertreten und beraten kleine und mittelständige Arbeitgeber (KMU) und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Weitere
Auch wenn Ihre Frage nicht den aufgeführten Rechtsgebieten zuzuordnen ist, stellen Sie Ihre Anfrage oder vereinbaren Sie einen Termin. Durch unsere langjährige Tätigkeit haben wir weitere spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf einer Reihe von anderen Rechtsgebieten.