Erstellt: 01.02.2021 | Schuldenfrei nun in 3 Jahren

Die seit 2019 angekündigte Reform des Insolvenzrechts ist nun am 22.12.2020 u.a. mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Ge­nos­sen­schafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht (RestSch­BÄndG ) veröffentlicht worden (BGBl. I.S. 3328, Nr.67).

Für alle natürlichen Personen verkürzt sich die Wohlverhaltensperiode nach § 287 Abs. 2 InsO auf 3 Jahre, so dass nach Fristablauf die Schuldenfreiheit eintritt. Die Ver­kür­zung der Frist gilt rückwirkend auch für alle ab 01.10.2020 eingeleiteten Ver­brau­cher- oder Regelinsolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen. Für alle zwischen dem 17.12.2019 und 30.09.2020 eröffneten Insolvenzverfahren wur­de eine gestaffelte Abkürzung der ehemaligen 6-jäh­ri­gen Wohlverhaltensperiode ge­schaf­fen.

Von der kürzeren Wohlverhaltensperiode profitieren alle Verbraucher, Selbst­stän­di­ge, Einzelunternehmer und sonstigen Gewerbetreibenden. Anders als bei ju­ri­sti­schen Personen kommt es nicht darauf an, wann die Schulden entstanden sind oder ob die Zahlungsunfähigkeit trotz erlangter staatlicher Corona-Hilfen eingetreten ist. Für natürliche Personen resultiert aus einer verzögerten Antragstellung in der Regel kein Nachteil. Es besteht deshalb keine Veranlassung, auf die gesetzliche Mög­lich­keit des Durchlaufens eines Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahrens zu ver­zich­ten und schon nach 3 Jahren von allen Schulden befreit zu sein. Dies auch dann nicht, wenn es nur einen Gläubiger gibt, dessen Forderung innerhalb von 3 Jahren nicht aus dem pfändbaren Einkommen bezahlt werden könnte.

Darüber hinaus wurden weitere Regelungen der Insolvenzordnung geändert. Ob die­se von Bedeutung sein können und das Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens sinn­voll ist oder es noch andere Möglichkeiten der Schuldenregulierung gibt, lässt sich nur im Rahmen einer Beratung prüfen, für die wir gern zur Verfügung stehen.

 

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