Arbeitsrecht
Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wir vertreten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Ob bei Abmahnungen, Kündigungen, Änderungen der Arbeitsbedingungen oder Streit um die Anwendung oder Auslegung von Tarifverträgen.
Von uns erhalten Sie eine individuelle Beratung zu allen Fragen im Arbeitsrecht. Wir unterstützen Sie dabei von Beginn an, um Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsvorschläge, bei denen wir auch den Kosten-Nutzen-Faktor im Blick behalten.
Schwierigkeiten am oder mit dem Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz ist ein wichtiger Teil des Alltags. Dieser kann ins Wanken geraten, wenn es Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder unter Kollegen und Kolleginnen gibt und keine zeitnahe Lösung folgt. Schnell können sich die vielfältigen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit ändern. Ob ein neuer Vorgesetzter, andere Arbeitsbedingungen oder inhaltliche Anforderungen an die Tätigkeit oder ein anderer Arbeitsort.
Wir unterstützen Sie bei der Lösung schwieriger Situationen.
Weitere Leistungen
- Abmahnung
- Beratung bei Verdacht auf Mobbing
- Durchsetzung oder Abwehr von Lohn- und Gehaltsansprüchen
- Entfristung von Arbeitsverträgen
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Prüfung von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung
- Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kündigungsschutzverfahren
Abfindung
Eine Abfindung kann im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, eines Sozialplans oder im Zusammenhang mit der Kündigung gegen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage angeboten werden. Als Arbeitnehmer sollte man sich stets Bedenkzeit erbitten und nicht sofort Abfindungsnagebote unterzeichnen. Wir prüfen, ob zum Beispiel die Höhe der Abfindung angemessen ist, welche anderen Folgen der Verlust des Arbeitsplatzes hat, ob nicht eine andere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erreichbar ist oder ob das Angebot abgelehnt werden sollte.
Kündigung
Wir helfen, wenn der Arbeitsplatz in Gefahr ist. Gab es eine Kündigung, wurde ein Aufhebungsvertrag oder eine Abfindung angeboten? Befürchten Sie nur, demnächst gekündigt zu werden? Gab es in der Vergangenheit eine Abmahnung und ist diese wirksam?
Kündigungen können auf betriebliche oder verhaltensbedingte Gründe gestützt werden. Wir prüfen, ob die angegebenen Kündigungsgründe vorliegen, ob eine außergerichtliche Einigung noch möglich oder eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht nicht zu vermeiden ist. Zu beachten ist, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss.