Wir vertreten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Ob bei Abmahnungen, Kündigungen, Änderungen der Arbeitsbedingungen oder Streit um die Anwendung oder Auslegung von Tarifverträgen.

Von uns erhalten Sie eine individuelle Beratung zu allen Fragen im Arbeitsrecht. Wir unterstützen Sie dabei von Beginn an, um Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungsvorschläge, bei denen wir auch den Kosten-Nutzen-Faktor im Blick behalten.

 

Der Arbeitsplatz ist ein wichtiger Teil des Alltags. Dieser kann ins Wanken geraten, wenn es Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder unter Kollegen und Kolleginnen gibt und keine zeitnahe Lösung folgt. Schnell können sich die vielfältigen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit ändern. Ob ein neuer Vorgesetzter, andere Arbeitsbedingungen oder inhaltliche Anforderungen an die Tätigkeit oder ein anderer Arbeitsort.

Wir unterstützen Sie bei der Lösung schwieriger Situationen.

 
  • Abmahnung
  • Beratung bei Verdacht auf Mobbing
  • Durchsetzung oder Abwehr von Lohn- und Gehaltsansprüchen
  • Entfristung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung
  • Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Kündigungsschutzverfahren
 

Eine Abfindung kann im Rahmen eines Aufhebungsvertrages, eines Sozialplans oder im Zusammenhang mit der Kündigung gegen Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage angeboten werden. Als Arbeitnehmer sollte man sich stets Bedenkzeit erbitten und nicht sofort Abfindungsnagebote unterzeichnen. Wir prüfen, ob zum Beispiel die Höhe der Abfindung angemessen ist, welche anderen Folgen der Verlust des Arbeitsplatzes hat, ob nicht eine andere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erreichbar ist oder ob das Angebot abgelehnt werden sollte.

 

Wir helfen, wenn der Arbeitsplatz in Gefahr ist. Gab es eine Kündigung, wurde ein Aufhebungsvertrag oder eine Abfindung angeboten? Befürchten Sie nur, demnächst gekündigt zu werden? Gab es in der Vergangenheit eine Abmahnung und ist diese wirksam?

Kündigungen können auf betriebliche oder verhaltensbedingte Gründe gestützt werden. Wir prüfen, ob die angegebenen Kündigungsgründe vorliegen, ob eine außergerichtliche Einigung noch möglich oder eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht nicht zu vermeiden ist. Zu beachten ist, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

in Dresden und Zwickau

Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht und möchten umfassend von einem Rechtsanwalt beraten werden? Die Anwaltskanzlei Gründig in Dresden und Zwickau bietet bundesweit juristische Unterstützung in allen Instanzen des Arbeitsrechts. Ganz egal, ob Ihre Rechte geltend gemacht werden sollen oder Sie Fragen in Sachen Kündigung, Abmahnung, Abfindung oder mehr beantwortet haben möchten: Wir schaffen Klarheit und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dank jahrelanger Erfahrungen mit beiden Seiten können wir Sie zuverlässig und vertrauensvoll bei der Lösung Ihrer Angelegenheit unterstützen.

Aufgrund stetiger Fortbildungen sind unsere Anwälte immer auf dem neuesten Stand des Arbeitsrechts. So können wir Ihnen eine zielführende Vertretung Ihrer Interessen vor dem Arbeitsgericht gewährleisten. Vereinbaren Sie noch heute eine persönliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzen, abgerungen werden müssen und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus.

Rudolf von Jhering, deutscher Rechtswissenschaftler
* 22.08.1818 bis 17.09.1892

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Anwaltskanzlei Gründig
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