Erstellt: 22.03.2011 | Bundesgerichtshof
- Details
Deutsche Bank zum Schadensersatz bei Zinssatzswaps verurteilt
Urteil vom 22.03.2011, Az.: XI ZR 33/10
Die Deutsche Bank hatte in den zurückliegenden Jahren insbesondere Kommunen und mittelständischen Unternehmen hoch komplexe und riskante Zinssatzswaps empfohlen, mit denen die Kunden vermeintlich Kreditzinsen einsparen sollten. In der Regel handelte es sich bei den Zinssatzswaps um eine Wette auf fallende oder steigende Zinsen von Referenzprodukten am internationalen Kapitalmarkt. Einige Kommunen und auch unsere Mandanten erlitten dadurch erhebliche Verluste.
Der Bundesgerichtshof hat im aktuellen Urteil klargestellt, dass sich eine Bank nicht mit einem Hinweis auf eine allgemeine berufliche Qualifikation eines Kunden von ihrer Beratungs- und Auf- klärungspflicht befreien kann. Sie schuldet bei komplexen Anlageprodukten eine umfangreiche und detaillierte Beratung, die es dem Kunden ermöglicht, den gleichen Kenntnis- und Wissensstand zu erlangen, wie ihn die beratende Bank hat. Hierbei muss die Bank auch die möglichen Einflussfaktoren so darstellen, dass auch ein gewerblicher Kunde die ihm angebotene Zinswette in ihren Chancen und Risiken tatsächlich eigenverantwortlich beurteilen kann.
Dies ist im entschiedenen Verfahren nicht geschehen, weshalb die Bank zum Schadensersatz verurteilt wurde.
Damit steigen auch die Chancen für betroffene Unternehmen und Kommunen, Schadensersatz zu erlangen.
Es gibt darüber hinaus in den uns vorliegenden Unterlagen Anzeichen dafür, dass die Deutsche Bank die Einstiegskonditionen so gestaltet hat, dass der Kunde kaum eine realistische Chance hatte, in der Vertragslaufzeit keinen Schaden zu erleiden.
Gründig Rechtsanwalt