Das Landgericht Chemnitz hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 25.10.2013 die AFD allgemeiner Finanzdienst GmbH (AFD) wegen Falschberatung zum Schadenersatz verurteilt.

Der Vertreter der AFD hatte empfohlen, einen bestehenden Riester-Vertrag zu kündigen und an dessen Stelle die SHB-Beteiligung zu zeichnen und eine neue fondsgebundene Lebensversicherung bei der HDI-Gerling Lebensversicherung abzuschließen.

Die AFD GmbH hatte u.a. maßgeblich Beteiligungen an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG  vertrieben.


Die Anleger wurden erstmals mit Schreiben vom 28.01.2013 - noch versandt durch die ursprüngliche Geschäftsführerin des Altersvorsorgefonds - unter anderem informiert, dass die wirtschaftliche Konzeption des Fonds sich von Anfang an „als fatale Fehlkonstruktion erwiesen" hat.

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