Erstellt: 26.02.2009 | Sparkasse Menden

LG Arnsberg stellt Zwangsvollstreckung in Privatvermögen ein

Das LG Arnsberg hat mit aktuellem Beschluss vom 25.02.2008 innerhalb von nur wenigen Tagen nach Erhebung der von uns eingereichten neusten Klage die persönliche Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache eingestellt.

Damit gab das Landgericht erneut zu erkennen, dass Schadenersatzansprüche gegenüber der Sparkasse Menden durchaus bestehen können. Auch wenn einzelne Betroffene derzeit mit einer Zwangsvollstreckung konfrontiert sind, lässt sich diese vorläufig verhindern, wie das Verfahren zeigt.

Neben der Eröffnung des Hauptverfahrens beim Prozessgericht kann auch eine einstweilige Verfügung beim Vollstreckungsgericht beantragt werden, um schnellstmöglich die negativen Folgen der persönlichen Zwangsvollstreckung abzuwenden. Abzuwarten bleibt, ob die Sparkasse Menden nun bereit ist, Verhandlungen aufzunehmen, um nicht in jedem Fall ein Gerichtsverfahren zu riskieren.

Gründig
Rechtsanwalt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Zweigstelle Dresden

 
Anwaltskanzlei Gründig
Königstraße 11
01097 Dresden


Telefon: 0351 - 56 34 06 80
Telefax: 0351 - 56 34 06 819

Adresse in Map anzeigen

Öffnungszeiten in Dresden und Zwickau

 

Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Freitag:
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Auch außerhalb unserer Bürozeiten vereinbaren wir gern einen Termin mit Ihnen.

Zum Kontaktformular

Um die Benutzerfreundlichkeit dieser Website zu gewährleisten und die Inhalte zu optimieren, bedienen wir uns Dienste Dritter, wie z.B. Google Maps, Google Fonts und Google Adwords sowie Google Analytics (anonymes Tracking). Diese Dienste speichern teilweise auch Cookies. Durch Drücken der Schaltfläche "OK" stimmen Sie der Nutzung zu.