Erstellt: 29.01.2016 | Informationsveranstaltungen zum Widerrufsrecht von Verbraucher-Kreditverträgen
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Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg sollen rund 80 % der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkredite eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen, was aber auch auf alle anderen Verbraucherkredite zutreffen kann.
Folglich kann der Widerruf noch heute erklärt werden und man könnte von der aktuellen Niedrigzinsphase profitieren. Je nach Zinshöhe und Abschlusszeitpunkt besteht auch die Möglichkeit, noch eine Nutzungsentschädigung zu verlangen.
Damit soll aber nun Schluss sein. Im März 2016 soll ein neues Wohnimmobilien-Kreditgesetz in Kraft treten, wonach Altverträge nur bis zu 3 Monaten nach der Verkündung des Gesetzes widerrufen werden können. Am 21. Juni 2016 könnte dann mit dem Widerruf für Altverträge endgültig Schluss sein, auch wenn es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Regelung gibt.
Unsere Kanzlei hat sich entschlossen, deshalb zum genannten Thema folgende Informationsveranstaltungen anzubieten.
Donnerstag 26.05.2016 18:00 Uhr Dresden
Soweit Sie daran teilnehmen wollen, bitten wir Sie sich bis 2 Tage vor dem Termin über unser Kontaktformular anzumelden. Wir informieren Sie dann kurzfristig über die Räumlichkeit am jeweiligen Ort.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage und unter www.jetzt-widerrufen.de
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht