Erstellt: 14.12.2016 | Widerspruch statt Kündigung der Lebensversicherung - höherer Ertrag aus der Lebens-oder Rentenversicherung
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Versicherte, die zwischen Juli 1994 und 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben und diese vorzeitig beenden möchten, können durch einen Widerspruch (häufig auch als Widerruf verstanden) gegen den Versicherungsvertrag oftmals einen wesentlich höheren Ertrag erzielen als bei einer Kündigung. Auch viele fondsgebundene Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen sind häufig viel weniger wert, als die Summe der eingezahlten Beiträge.
Selbst aus bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen können die Versicherten nachträglich noch mehr Geld herausholen.
Denn viele Renten- und Lebensversicherungsverträge, die in dem genannten Zeitraum abgeschlossen wurden, enthalten fehlerhafte Belehrungen, die auch heute noch zum Widerspruch (Widerruf) oder Rücktritt berechtigen.
BGH Urteil zum Widerruf von Renten- und Lebensversicherungen
Im Jahr 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals geurteilt, dass die Versicherten ihren alten Vertrag über eine Renten- bzw. Lebensversicherung auch heute noch widerrufen können, wenn sie nicht ausreichend über das Widerspruchsrecht aufgeklärt wurden. Ausdrücklich hat er in dieser Entscheidung auch festgestellt, dass eine vorherige Kündigung des Versicherungsvertrages dem späteren Widerspruch nicht entgegensteht.
In einer weiteren Entscheidung stellte BGH klar, dass bei einem Widerspruch die Versicherten alle gezahlten Prämien zurückerhalten zzgl. einem Nutzungsersatz in Form von Zinsen ! Anzurechnen ist nur der Versicherungsschutz, der bei einer Lebensversicherung bestand und nicht hoch ist. Als Vergleich können die niedrigen Beiträge bei einer Risikolebensversicherung herangezogen werden.
Diese Rechtsprechung ist von weitreichender Bedeutung, da sehr viele Menschen in Deutschland eine kapitalbildende oder fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben und diese nicht bis zum Ablaufzeitpunkt erhalten wollen oder können. Ca. die Hälfte dieser Versicherungen wird vor Ablauf durch Kündigung - in der Regel mit Verlusten - beendet. Durch die Kündigung geht also viel Geld verloren. Viel besser ist der Widerspruch, denn auf diese Weise kann ein wesentlich höherer Betrag aus der Versicherung verlangt werden.
Häufige Fehler in der Widerspruchsbelehrung sind, dass diese nicht deutlich aus dem übrigen Text hervorgehoben ist, dass Fristen falsch angegeben werden oder dass überhaupt nicht über das Widerspruchsrecht belehrt wurde. Nicht selten fehlen auch Verbraucherinformationen, wie die Angabe einer Werttabelle mit den Rückkaufswerten bei Vertragsabschluss.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht