Erstellt: 28.02.2017 | Widerruf von Immobilienkrediten weiter möglich
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Verbraucher können ihre Darlehensverträge, mit denen sie eine Immobilie oder Eigentumswohnung finanziert haben (Immobilienkredit) weiterhin widerrufen, wenn der Darlehensvertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurde und eine falsche Widerrufsinformation enthalten ist oder wenn Pflichtangaben fehlen oder unvollständig angegeben sind. Für die vorgenannten Darlehensverträge gilt das ursprüngliche Ende der Widerrufsfrist vom 21.06.2016 nicht.
Betroffene Verbraucher können daher auch ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen, ihren alten Darlehensvertrag beenden und die weiterhin aktuell sehr günstigen Bauzinsen von ca. 1 % für den Abschluss eines neuen Darlehensvertrages nutzen.
Nach unseren bisherigen Erfahrungen gibt es zahlreiche Darlehensverträge von verschiedenen Banken, in denen nicht alle erforderlichen Pflichtangaben angegeben sind. Deshalb bleibt der Widerruf zulässig.
Verbraucher, die für ihre bestehenden Darlehensverträge Zinsen von 3 % oder sogar 4 % bezahlen, sollten diese auf eine mögliche Widerrufbarkeit überprüfen lassen. Bis zum Ablauf der meist vereinbarten Zinsbindungsfrist von 10 Jahren können somit Tausende von Euro gespart werden.
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