Erstellt: 05.02.2018 | EC- oder Kreditkarten Missbrauch

Seit Januar 2018 sind mit der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD 2) zwar neue Regelungen im Zahlungsverkehr in Kraft getreten. So wird bei Schäden durch Missbrauch der EC- oder Kreditkarte, im Lastschriftverfahren oder im Online-Banking die Haftung des Verbrauchers auf 50 Euro begrenzt. Dies gilt aber nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, wobei die Bank oder der Zahlungsdienstleister die Beweislast trägt. Es ist deshalb wie in der Vergangenheit damit zu rechnen, dass den Verbrauchern eine vermeintlich grob fahrlässige Handlungsweise vorgehalten wird, so dass es weiterhin auf die bisherige Rechtsprechung ankommen wird.

Beim Missbrauch der EC-Karte oder der Kreditkarte nach Verlust gibt es häufig Streit darüber, ob die PIN getrennt aufbewahrt worden ist oder auf welche andere Weise sich die Betrüger die PIN verschafft haben.

Nicht selten werden die betreffenden Daten am Bankautomaten zuvor ausgespäht und erst danach erfolgt der Diebstahl der EC- oder Kreditkarte.

Es ist stets ratsam, zeitnah die Kontobuchungen zu überprüfen, um merkwürdige Zahlungsvorgänge sofort zu entdecken. Wird festgestellt, dass nicht erworbene Waren oder andere Leistungen mit der EC- oder Kreditkarte des Verbrauchers bezahlt oder Geld vom Konto abgehoben wurde, ohne dass dies selbst veranlasst worden ist, sollte sofort eine Kartensperrung (Notruf 116116) veranlasst und die fehlende Autorisierung des Zahlungsauftrages gegenüber der kontoführenden Bank eingewandt werden.

Hierbei hat der Verbraucher darzulegen, dass und warum er die betreffenden Zahlungen nicht autorisiert hat. Die Bank ist auf Anforderung verpflichtet, die internen Datenverarbeitungsvorgänge offen zu legen. Bei Durchsicht der Datensätze kann sich zeigen, dass es auffällige Buchungen gab und der Verdacht naheliegt, dass Täter versucht haben, das Kartenlimit auszutesten.

Wir helfen auch, wenn Sie glauben, Opfer von Skimming und Phishing ge­wor­den zu sein.

Beim Skimming werden an Bankautomaten oder an POS-Terminals an der Kasse die Daten der Karte abgefasst und die Eingabe der PIN beobachtet oder automatisch an die Betrüger weitergeleitet.

Als Phishing bezeichnet man jene Praxis, bei denen man durch täuschende E-Mails oder Internetseiten zur Eingabe seiner Bank-Zugangsdaten aufgefordert wird, welche anschließend missbraucht werden. Dies kann auch bei der Nutzung von Bezahldiensten wie PayPal oder „Sofortüberweisung“ zur Bezahlung im Online-Handel geschehen. Weitere Beispiele und Hinweise sind beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu finden.

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