Erstellt: 29.03.2018 | Insolvenz der P & R Container Gesellschaften

Von der aus mehreren Gesellschaften bestehende Firmengruppe P & R sind die P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P & R Container Leasing GmbH zahlungsunfähig. Am 19.03.2018 hat deshalb das Amtsgericht München über deren Vermögen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Zu vorläufigen Insolvenzverwaltern wurden die Rechtsanwälte Dr. Michael Jaffé sowie Dr. Philip Heinkel bestellt.
Die P & R Unternehmensgruppe war mehrere Jahrzehnte im Geschäft mit Containerinvestments tätig. Nach derzeitigen Kenntnissen sind ca. 50.000 Anleger betroffen, welche in Container investiert hatten. Anleger hatten die Container gekauft und diese weltweit an Leasinggesellschaften, Speditionen oder Reedereien über P & R für in der Regel 3 oder 5 Jahre vermietet. Nach Ablauf der Mietzeit sollten die Container zu vorher vereinbarten Preisen von einer der P & R Gesellschaften zurück gekauft werden.
Durch welche Umstände das Geschäftsmodell scheiterte, lässt sich derzeit nur vermuten und wird sich erst während des Insolvenzverfahrens zeigen.

Welche Möglichkeiten bestehen für die Anleger P & R Container jetzt?

Durch das vorläufige Insolvenzverfahren wird die Verwaltung der 3 P & R Gesellschaften praktisch auf die Insolvenzverwalter übertragen. Ob der einzelne Anleger eine realisierbare Möglichkeit hat, ihm gehörende Container (kurzfristig) zurückzuverlangen und gegebenenfalls selbst zu verwerten, kann nur anhand der Verträge und dem zunächst unbekannten Standort des Containers beurteilt werden. Hierbei werden die Anleger auf Auskünfte des Insolvenzverwalters angewiesen sein. Sind die Container längerfristig vermietet stellt sich auch die Frage, ob ein Herausgabeverlangen wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob nicht die weitere Gesamtbewirtschaftung durch den Insolvenzverwalter mit einer einheitlichen Verwertung am Ende der Laufzeit des Vertrages günstiger ist.
Die Anleger werden deshalb in der Insolvenz nicht nur eine Forderungsanmeldung abgeben können, sondern müssen eine wirtschaftlich schwierige Entscheidung treffen. Denn den Rückkauf der Container zu den vereinbarten Bedingungen wird P & R nicht mehr finanzieren können.

Eine weitere Frage ist, ob die Anleger über die Risiken des Investment vollständig aufgeklärt wurden und ob dieses zu ihrem Risikoprofil passte. Gegebenenfalls können Ansprüche gegen externe Vertriebsgesellschaften oder Anlageberater aus Falschberatung wegen Verletzung von Pflichten zu anleger- und objektgerechten Beratung bestehen, welche außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend zu machen sind.

Anleger sollten nicht zögern, sich von darauf spezialisierten Rechtsanwälten beraten zu lassen, ob derartige Ansprüche gegen Dritte bestehen und wie sie sich im Insolvenzverfahren verhalten sollten.

Grün­­dig
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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