Erstellt: 24.05.2011 | Amersham Investments Limited / Capitalinform Limited / Capitalinform Limited S.A.
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Warnung vor Forderungskauf durch Fondation du Rhóne
Im Herbst letzten Jahres teilte die Firma Amersham mit, dass eine Kapitalrückzahlung nicht mehr möglich sei und es zu einer Gläubigerversammlung der Firma ABN Assets gekommen wäre. Der Vorstand der Firma ABN Assets sei zurückgetreten, weil ein vermeintlicher Hauptgläubiger einer Kapitalausschüttung zum Jahresende nicht zugestimmt hätte. Welcher Hauptgläubiger dies sein soll, wurde nicht benannt und auf unser Auskunftsersuchen hat die Firma Amersham nicht reagiert. Nachträglich wurde mitgeteilt, dass trotz des Widerspruches unserer Mandanten die Fortsetzung der Sanierung beschlossen worden wäre. Wo eine Gläubigerversammlung stattgefunden hat, wer daran persönlich teilnahm und wie der Wortlaut der Beschlüsse war, wird nicht mitgeteilt.
Damit setzt sich die nebulöse Informationspolitik der Firma Amersham fort.
Aufgrund dieser Situation hatten wir unter anderem einen Vermittler der Anlagen für Mandanten zur Zahlung von Schadenersatz aufgefordert. Dieser erklärte daraufhin, sich um einen Ausgleich bemühen zu wollen. Nunmehr sucht dieser Vermittler mit einem Entwurf eines Forderungskaufvertrages mit der Fondation du Rhóne (einer Stiftung) in der Schweiz andere Anleger auf und versucht, diese zu einer Unterschrift zu bewegen. Damit verbunden wird die Unterzeichnung einer Erklärung verlangt, in welcher die Anleger auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler verzichten sollen, weil dieser die Gelegenheit zum Abschluss des Forderungskaufvertrages vermittelt hätte. Außerdem soll der Firma Amersham die Vollmacht zur Vermittlung und Verhandlung des Forderungskaufvertrages erteilt werden.
Vor der Unterzeichnung beider Vereinbarungen und der Vollmacht kann nur gewarnt werden.
Denn es werden den Anlegern mit Unterzeichnung der Vereinbarungen sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Berater/Vermittler abgeschnitten, ohne dass diese tatsächlich eine Leistung erbringen. Vermeintlich soll der Kaufpreis von 60 % des ursprünglichen Anlagekapitals durch eine Stiftung Fondation du Rhóne aus Lausanne in der Schweiz bezahlt werden. Die Namen der Vertreter dieser Stiftung und deren Registereintragungen werden nicht benannt. Im Vertrag ist keine Zahlungsfrist vorgesehen, sondern die Zahlung davon abhängig gemacht, dass eine Mindestkapital von 500.000 € eingesammelt wird. Ob und wann die Voraussetzungen eintreten, lässt sich nicht kontrollieren. Damit ist keinerlei Garantie zur Zahlung des Betrages verbunden. Trotzdem sollen sofort mit der Unterschrift alle Originalunterlagen herausgegeben werden. Damit wird jedem Anleger und auch der Staatsanwaltschaft eine Beweisführung abgeschnitten, falls man später eine Rechtsverfolgung aufnehmen wollte. Markant ist weiter, dass den Anlegern keine Möglichkeit eingeräumt wird, mit der Fondation du Rhóne ohne die gesonderte Vereinbarung zum Verzicht auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermittler zu kommunizieren, und dass die Firma ABN Assets, welche ursprünglich angeblich mit der Verwaltung des Geldes beauftragt worden sein soll, ihren Sitz auf Tortola hat. Dies ist eine Insel, welche im Mittelalter als einer der Schatzinseln der Piraten der Karibik bekannt geworden war. Welch ein Zufall!
Im Zusammenhang mit der Zeichnung bei der Firma Amersham war durch die Vermittler den Anlegern teilweise aber vorgegaukelt worden, dass die Verwaltung des Geldes durch ein mit einer renommierten Bank verbundenes Unternehmen mit dem Firmennamen ABN AMRO Asset erfolgen werde, welches aber in Wirklichkeit nur einen ähnlichen Firmennamen trägt.
Mit der vermeintlichen Offenlegung des Sitzes der Firma ABN Assets auf Tortola, welche zu den British Virgin Inseln (BVI) gehört, wird deutlich, dass auch das vorstehende Argument von vornherein arglistig täuschend war und damit Schadensersatzansprüche der Anleger nicht nur gegen die Firma Amersham und sondern auch gegen einzelne Berater und Vermittler bestehen können.
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