Erstellt: 06.10.2010 | ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG fordert Nachzahlungen von den Anlegern...

Die Anleger der ALAG (Anlage Classic und ClassicPlus) wurden mit Schreiben von Rechtsanwalt Mahlmann vom 26.08.2010 erneut zur Nachzahlung oder Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. Ein erstes Schreiben war bereits im Januar 2010 versandt worden. Die Zeichner der Anlage Sprint werden gedrängt, ihre Raten weiter zu leisten.

Die Begründung, dass sich durch Auszahlungen bei der Anlage Classic und Wiederanlage in ClassicPlus die geleistete Einlage Classic vermindert habe, dürfte für viele Anleger überraschend sein, weil sich aus der Beitrittserklärung Derartiges nicht ergibt. Erklärt wurde den Anlegern ursprünglich, dass tatsächlich erwirtschaftete Ausschüttungen aus der Anlage Classic wieder angelegt werden. Nicht aber, dass die Ausschüttungen/Wiederanlage aus dem eingezahlten Kapital erfolgen.

Unseres Erachtens sind auch die Darstellungen im Prospekt für einen durchschnittlichen Anleger nicht ohne weiteres so zu verstehen, wie dies die ALAG jetzt begründet.

Gegen die Nachforderung können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, die sich aus Falschdarstellungen im Prospekt und aus Erklärungen des Vermittlers oder Beraters anlässlich der Gespräche zur Zeichnung der Anlage ergeben können. Dies z.B., wenn die Beteiligung wahrheitswidrig als sicher dargestellt oder unrealistische Angaben zur Ertragsfähigkeit oder Entwicklung des Fonds gemacht wurden. Folge solcher Schadenersatzansprüche ist, dass der Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen werden muss.

Selbst wenn man die Darstellung im Prospekt, insbesondere zum Totalverlustrisiko, für ausreichend hält, ist der Prospekt den meisten Anlegern erst anlässlich der Unterzeichnung der Beitrittserklärung oder danach übergeben worden. Nach Auffassung einiger Oberlandesgerichte hat ein Anleger keinen Anlass mehr, einen Prospekt nachträglich eingehend zu studieren, wenn seine Anlageentscheidung bereits allein auf Grund der mündlichen Erklärungen des Beraters getroffen worden war.

Viele Beteiligungen an der ALAG wurden von der Firma FINANCIAL WORLD AG vermittelt, welche Berechnungsbeispiele verwendete, die angreifbar sind. Neben der ALAG haftet wegen Falschberatung und/oder unterlassener Aufklärung deshalb die FINANCIAL WORLD AG den Anlegern ebenso auf Schadenersatz.

Den Aufforderungen dieser Gesellschaft, die von ihr benannten Rechtsanwälte Dr. Greger - Biber & Partner zu bevollmächtigen, sollte ein Anleger deshalb mit großer Skepsis begegnen. Jedenfalls können diese Rechtsanwälte Schadensersatzansprüche aus Falschberatung gegen die FINANCIAL WORLD AG nicht prüfen oder verfolgen. Denn sie haben schon mit Schreiben vom 08.07.2009 bekannt gegeben, dass sie von dieser Gesellschaft beauftragt worden sind.

Für die von uns vertretenen Mandanten haben wir die Ansprüche gegenüber der ALAG zurückgewiesen. Jeder Anleger sollte prüfen lassen, ob und welche konkreten Gegenansprüche er erheben kann.

Wiegleb
Rechtsanwalt

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