Erstellt: 05.12.2008 | Cobold 62 Anleihen
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Fast Totalverlust bei Cobold 62 Anleihen der DZ Bank AG
Die DZ Bank hatte als Verbundunternehmen der Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland in den vergangenen Jahren mehrere Cobold Anleihen aufgelegt, die etwas höhere Zinsen versprachen, als für Festgeld zu erhalten war. Noch am 30.11.2008 warb die DZ Bank auf ihrer Hompage unter dem Slogan "Bankencobold" für die Cobold 62 Anleihe damit, dass man in hohe Qualität von 5 internationalen Banken investieren würde.
Offensichtlich sind viele Anleger über den Charakter dieser Anleihen und das Totalausfallrisiko nicht oder unzureichend aufgeklärt worden, wie sich nunmehr zeigt. Ihnen wurde also verschwiegen, dass sie sich an einem Roulettespiel beteiligen oder sich in ein Spielcasino begeben. Das Pseudonym Cobold wurde dabei im übertragenen Sinne missbraucht. Denn Cobolde als Hausgeister, sollten eigentlich etwas Gutes bewirken.
Die Volksbank Vogtland eG teilte letzte Woche den Anlegern zur Cobold 62 Anleihe mit, dass lediglich noch ein Gegenwert von rund 7,5 % ausgezahlt oder in entsprechender Höhe Wertpapiere von Lehman Brothers angeboten werden, die derzeit wiederum wertlos sind. Das Ergebnis kann man nur mit einem Totalausfall gleichsetzen.
Hintergrund bei all diesen "Bankencobolden" ist, dass der versprochene Zins und die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals nur dann am Laufzeitende erfolgen, wenn kein sogenanntes Kreditereignis eintritt. Ein solches liegt vor (z.B. Cobold 62), wenn auch nur eine von 5 konkret genannten Banken, Lehman Brothers, J. P. Morgan, Morgan Stanley, Merrill Lynch und Deutsche Bank zahlungsunfähig wird. Hinsichtlich Lehman Brothers ist ein Kreditereignis eingetreten, mit den aufgezeigten Konsequenzen. Nach bisheriger Sachkenntnis betrifft dies folgende Anleihen der DZ Bank:
Cobold 54 DE000DZ2AXX5
Cobold 62 DE000DZ8F2A8
Cobold 64 DE000DZ8F3B4
Cobold 74 DE000DZ8PQE4
Cobold 75 DE000DZ1GYX2
Cobold 76 DE000DZ8PQH7
Bei der Commerzbank AG betrifft es ein gleich gelagertes Produkt mit dem schönen Namen "Colibri" Nummer DE000CB4GYM8.
Die Ausgabe der Anleihen erfolgt von einer Bank in der Regel nur, um sich selbst billig zu refinanzieren. Wallstreet-online veröffentlichte schon am 30.09.2008, dass die DZ Bank auf diese Art und Weise rund 5 Milliarden Euro von Anlegern eingesammelt hätte, die sich auf insgesamt 147 Cobold Anleihen mit unterschiedlichen Referenzunternehmen beziehen.
Es erscheint äußerst fraglich, ob Privatanleger in einem derartigen Umfang trotz Aufklärung über das Totalausfallrisiko bewusst die entsprechenden Anleihen erworben haben. Denn wer nimmt ein Totalausfallrisiko für einen Zinsvorteil von weniger als 1 % im Vergleich zu anderen sicheren Anlageformen hin?
Um Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können, kommt es nach der gegenwärtigen Rechtsprechung auf den Nachweis einer Falschberatung durch jeden Anleger an. Ob im Einzelfall eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil der Bank eintritt, hängt von den individuellen Verhältnissen bei jeden Anleger und den Umfang der Erklärungen des Bankberaters ab. Beachtet werden muss, dass eine sehr kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren für Ansprüche aus fahrlässiger Falschberatung oder unterlassener Aufklärung ab Zeichnung der Anleihe besteht. Für jeden Anleger, der meint, falsch beraten worden zu sein, ist deshalb besondere Eile geboten. Die Verjährungsfrist wird hier nicht auf das Jahresende gerechnet und der Beginn hängt auch nicht von der Entstehung eines Schadens ab!
Z.B. wurde die Cobold 62 Anleihe zuerst im Jahr 2006 angeboten, so dass täglich Verjährung eintreten kann. Ob darüber hinaus Ansprüche vollständig ausgeschlossen sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Denn von der kurzen Verjährungsfrist nicht erfasst sind z. B. bedingt vorsätzliche Handlungen, die auch in einer unterlassenen Aufklärung bestehen können.
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