Erstellt: 09.12.2009 | Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG

Neue Chancen für Anleger - Anklage gegen die Verantwortlichen, die Wirtschaftsprüfer und die Aufsichtsräte erweitert

Die WBG Leipzig-West hatte bis zum Jahr 2006 Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einer festen Verzinsung und Kapitalrückzahlung an mehrere 10.000 Anleger verkauft, die rund 382 Millionen € einzahlten. Nur der geringste Teil davon wurde bis zum Jahr 2005 nach Ablauf der vereinbarten Fristen zurückgezahlt. Über das Vermögen der Firma wurde im Jahr 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet und im Mai 2007 ein Strafverfahren gegen den ehemalige Vorstand P. Klusmeyer und den Alleinaktionär und faktischen Geschäftsführer J. Schlögel wegen gemeinschaftlichen Betruges und Insolvenzverschleppung begonnen. Nach mehreren Verhandlungstagen wurde dieses Verfahren Ende des Jahres 2007 ausgesetzt.

Für die geschädigten Anleger ist bis heute unklar, wie hoch eine Insolvenzquote ausfallen wird und ob Schadensersatzansprüche gegen andere Beteiligte erfolgreich durchgesetzt werden können.

Das Landgericht Leipzig hatte in einem ersten Zivilprozess im Jahr 2008 einen der Wirtschaftsprüfer, W. J. Weber zum Schadenersatz verurteilt. Dieser hatte ab dem Jahr 2004 die Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Prospekten abgedruckten Bilanzen durch ein uneingeschränktes Testat bestätigt. Ein positiver Ausgang des Verfahren hätte Signalwirkung haben können. Das Berufungsverfahren wurde aber wegen einer Sonderkonstellation durch Klagerücknahme beendet.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat mit hohem Aufwand weiter ermittelt und vor wenigen Tagen eine umfangreich erweiterte Anklage gegen den Vorstand P. Klusmeyer, den Alleinaktionär J. Schlögel, die Aufsichtsräte Rechtsanwalt Hans Lucke, Rechtsanwalt Dr. Matthias Berger, Franz Joachim von Mildisch, die Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Wolfgang Alfred Hölzli, Wolfgang Johannes Friedrich Weber, Gerhard Klotz und weitere Beteiligte erhoben.

Für die Anleger am wichtigsten ist die Anklage gegen die Wirtschaftsprüfer wegen Verletzung der Berichtspflicht.

Prof. Dr. Hölzli wird hinsichtlich der Bilanzen für die Jahre 2002 und 2003 und den erteilten Testaten vorgeworfen, die bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten der Firma WBG keiner ordnungsgemäßen Bewertung unterzogen zu haben. Wäre dies erfolgt, wäre die Überbewertung aufgefallen und er hätte kein uneingeschränktes Testat erteilen dürfen. Nur durch die Erteilung des Testates war die Ausgabe neuer Inhaber-Teilschuldverschreibungen ab Juli 2003 möglich.

Die Wirtschaftsprüfer Weber und Klotz haben arbeitsteilig zusammengewirkt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für die Bilanz des Jahres 2004 erteilt, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Überprüfungen nicht abgeschlossen waren. Sie haben sich ebenso nicht ausreichend mit der Liquiditätssituation der Gesellschaft auseinandergesetzt. Schon deshalb gilt neben anderen Fakten das Gleiche wie bei Prof. Dr. Hölzli, nur für den späteren Zeitraum.

Aufgrund der Feststellungen der Staatsanwaltschaft besteht deshalb jetzt die Möglichkeit, die CREA-GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft, für die Prof. Dr. Hölzli tätig war und diesen persönlich sowie die Wirtschaftsprüfer Weber und Klotz auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Diese Chance können alle Anleger nutzen, die ab Juli 2003 Inhaber-Teilschuldverschreibungen auf der Grundlage der veröffentlichten Prospekte erworben haben. Die Besonderheit dieser Verfahren und Argumentationen erfordert aber eine genaue anwaltliche Überprüfung und Entscheidung.

Jeder Anleger muss seine Ansprüche selbst verfolgen! Im Strafverfahren werden diese nicht geklärt und auch der Insolvenzverwalter verfolgt die Ansprüche der Anleger gegen die Wirtschaftsprüfer nicht!

Vorgeworfen werden den Hauptverantwortlichen Klusmeyer und Schlögel sachfremde Entnahmen aus dem Vermögen der WBG in Höhe von 10.699.047,55 €. Weitere Entnahmen sind nach Vorlage der Zahlungsunfähigkeit ab 1. Oktober 2005 erfolgt, woraus ein Gesamtschaden von 14.816.955,87 € zum Nachteil der Fa. WGB entstanden ist. Sie werden weiter des Betruges und der Insolvenzverschleppung beschuldigt.

Beschlagnahmte Vermögenswerte hat die Staatsanwaltschaft arrestiert und werden nach entsprechenden Prozessen an den Insolvenzverwalter herausgegeben werden. Diese decken aber nicht einmal die ungerechtfertigten Entnahmen vom Vermögen der WBG. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass von den Verantwortlichen Klusmeyer und Schlögel zusätzlich ein Schadenersatzbetrag durch die Anleger erlangt werden kann, obwohl beide für den gesamten Anlagebetrag haften würden.

Den Aufsichtsräten wird vorgeworfen, Zahlungen im Umfang von rund 3.000.000 € zum Nachteil der Gesellschaft durch den Beschuldigten Schlögel wegen Verletzung der Aufsichtspflicht mit zu verantworten. Sie werden deshalb der Untreue beschuldigt. Für Anleger selbst ergeben sich daraus keine nennenswerte Vorteile bei der Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche. Dies betrifft ebenso die Anklagepunkte gegen weitere Beteiligte.

Als Fazit verbleibt nach Erhebung der neuen Anklage, dass nun für die Anleger die tatsächliche Chance besteht, Schadenersatz von den Wirtschaftsprüfern erlangen zu können.

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