Falsche Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen
Häufig sind Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen falsch, wie z.B. in uns vorliegenden Verträgen einer Sparkasse, der norisbank AG, Santander Consumer Bank AG, BHW Bausparkasse AG, Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA / TARGOBANK AG & Co. KGaA und in solchen Verträgen, welche als "easy Credit" von der ausstellenden Bank bezeichnet wurden.
Bei allen geprüften Belehrungen stimmt der Wortlaut nicht vollständig mit der gesetzlichen Vorgabe überein, was der Verbraucher wegen mehrfacher Gesetzesänderungen seit dem Jahr 2002 selbst kaum erkennen kann.
Falk-Fonds 73
Haftung des AWD und der BHW für Prospektfehler beim Falk-Fonds 73
Der Falkfonds 73 war - wie viele andere Falk Renditefonds - kurze Zeit nach seiner Auflage bereits in schwere Turbulenzen geraten, da die zugrunde gelegten Mieten nicht mehr erzielt wurden. Deshalb hatte die Fondsgesellschaft die Ausschüttungen schon im Jahr 2004 gänzlich eingestellt. In der Folge musste der Fonds liquidiert werden. Der Verkauf der Fondsimmobilien deckte nicht einmal die Forderungen der finanzierenden Bank, welche auf die Differenz gegenüber der Fondsgesellschaft zwar verzichtete. Für die Anleger bedeutet dies gleichwohl den Totalverlust der selbst erbrachten oder meistens noch finanzierten Einlage. Sie bleiben damit u.U. verpflichtet, ein nutzloses Darlehen zurück zu zahlen.
Wir hatten deshalb für Mandanten den AWD und die BHW als die die Einlage finanzierende Bank auf Schadenersatz verklagt.