Cashmaxx KG - BaFin verlangt Abwicklung, Schadenersatz gegen Berater
Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte mit Bescheid vom 27. November 2013 der Firma Cashmaxx KG (Cashmaxx) aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der erhaltenen Geldbeträge abzuwickeln. Eine Rückzahlung haben die Anleger dementgegen bisher nicht erhalten. Seit Oktober 2013 waren alle Ratenzahlungen wegen vermeintlicher Verzögerungen bei der Auflösung von Investitionen von Cashmaxx eingestellt worden.
Es erscheint deshalb sinnvoll, die möglichen Ansprüche durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Cashmaxx erwarb von Anlegern bestehende Lebensversicherungs- oder Bausparverträge, kündigte diese Verträge und zog die Guthaben zur Anlage ein. Den Anlegern wurden als Kaufpreis bis zu 200 % des Rückkaufswertes oder Bausparguthabens zugesichert. Der Haken dabei ist, dass dieser Kaufpreis nur in geringen monatlichen Raten von z.B. 0,35 % für 144 Monate und mit einer hohe Schlussrate von rund 1/4 an die Anleger auszuzahlen sein sollte.
Die Firma OVB Vermögensberatung AG (OVB) begründete z.B. gegenüber Anlegern die Empfehlung damit, dass der monatliche Rückzahlungsbetrag wiederum in neu abzuschließende Lebensversicherungen eingezahlt wird. Dadurch sei eine wesentlich bessere Altersvorsorge zu erreichen, als durch die Weiterführung der bestehenden an Cashmaxx verkauften Lebensversicherung.
Nicht erklärt wurde, welche Investitionen Cashmaxx tätigt, wie sich deren Geschäftstätigkeit darstellt und auf welche Art und Weise diese in der Lage sein würde, den versprochenen Kaufpreis zu zahlen.
Berücksichtigt man den im Kaufvertrag genannten Zeitraum von 12 Jahren, hätte Cashmaxx nicht nur das Kapital erhalten, sondern jährlich eine Rendite von über 10 % (ca. 8 % Rendite je Anleger zuzüglich Verwaltungsaufwand und Provisionen) erwirtschaften müssen, um die übernommene Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllen zu können. Bei gleichzeitiger Einlagesicherheit für das angelegte Kapital ist eine solche Rendite jedenfalls seit der Finanzkrise im Jahr 2008 am Kapitalmarkt nicht zu erwirtschaften. Hätte Cashmaxx hingegen risikoträchtig und spekulativ investiert, um die benötigte Rendite (eventuell) zu erwirtschaften, bestand von vornherein die Gefahr der Nichterfüllung des Kaufvertrages durch Insolvenz oder des Betreibens eines Schneeballsystems. Es liegt damit die Vermutung nahe, dass das Geschäftsmodell dauerhaft nicht wirtschaftlich zu betreiben war.
Dies unabhängig davon, ob eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz durch die BaFin notwendig war.
Aus Sicht der Anleger wurde durch die Empfehlung eine sichere Anlageform mit einem Kaufvertrag getauscht, welcher durch die geringe und lange Ratenzahlung, einer intransparenten Geschäftstätigkeit der Firma Cashmaxx und deren Insolvenzrisiko ohne Einlagesicherung, wie bei Banken und Versicherungen, gekennzeichnet ist.
Aus den uns vorliegenden Unterlagen ist keine Risikobelehrung durch die OVB zu erkennen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen scheinen deshalb mehrere Beratungsfehler vorzuliegen, welche einen Schadensersatzanspruch begründen können.
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Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht