Cashmaxx KG - BaFin verlangt Abwicklung, Schadenersatz gegen Berater

Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte mit Bescheid vom 27. No­vem­ber 2013 der Firma Cashmaxx KG (Cashmaxx) aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Ein­la­gen­ge­schäft durch Rückzahlung der erhaltenen Geldbeträge abzuwickeln. Eine Rück­zah­lung haben die Anleger dementgegen bisher nicht erhalten. Seit Oktober 2013 waren alle Ra­ten­zah­lun­gen we­gen vermeintlicher Verzögerungen bei der Auflösung von Investitionen von Cash­maxx eingestellt worden.

Es erscheint deshalb sinnvoll, die möglichen Ansprüche durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Cashmaxx erwarb von Anlegern bestehende Lebensversicherungs- oder Bausparverträge, kündigte diese Verträge und zog die Guthaben zur Anlage ein. Den Anlegern wurden als Kaufpreis bis zu 200 % des Rückkaufswertes oder Bau­spar­gu­tha­bens zugesichert. Der Haken dabei ist, dass dieser Kaufpreis nur in geringen monatlichen Raten von z.B. 0,35 % für 144 Mo­na­te und mit einer hohe Schlussrate von rund 1/4 an die Anleger auszuzahlen sein sollte.

Die Firma OVB Vermögensberatung AG (OVB) begründete z.B. gegenüber Anlegern die Emp­feh­lung damit, dass der monatliche Rückzahlungsbetrag wiederum in neu ab­zu­schlie­ßen­de Le­bens­ver­si­che­run­gen eingezahlt wird. Dadurch sei eine wesentlich bessere Altersvorsorge zu er­rei­chen, als durch die Weiterführung der bestehenden an Cashmaxx verkauften Le­bens­ver­si­che­rung.
Nicht erklärt wurde, welche Investitionen Cashmaxx tätigt, wie sich deren Ge­schäfts­tä­tig­keit dar­stellt und auf welche Art und Weise diese in der Lage sein würde, den versprochenen Kauf­preis zu zahlen.
Berücksichtigt man den im Kaufvertrag genannten Zeitraum von 12 Jahren, hätte Cashmaxx nicht nur das Kapital er­hal­ten, sondern jährlich eine Rendite von über 10 % (ca. 8 % Rendite je An­le­ger zuzüglich Ver­wal­tungs­auf­wand und Provisionen) erwirtschaften müssen, um die über­nom­me­ne Verpflichtung aus dem Kauf­ver­trag erfüllen zu können. Bei gleichzeitiger Ein­la­ge­si­cher­heit für das angelegte Kapital ist ei­ne solche Rendite jedenfalls seit der Finanzkrise im Jahr 2008 am Kapitalmarkt nicht zu er­wirt­schaf­ten. Hätte Cashmaxx hingegen risikoträchtig und spe­ku­la­tiv investiert, um die be­nö­tig­te Rendite (eventuell) zu erwirtschaften, bestand von vorn­her­ein die Gefahr der Nichterfüllung des Kaufvertrages durch Insolvenz oder des Betreibens ei­nes Schneeballsystems. Es liegt damit die Vermutung nahe, dass das Geschäftsmodell dau­er­haft nicht wirtschaftlich zu be­trei­ben war.
Dies unabhängig davon, ob eine Genehmigung nach dem Kre­dit­we­sen­ge­setz durch die BaFin not­wen­dig war.

Aus Sicht der Anleger wurde durch die Empfehlung eine sichere Anlageform mit ei­nem Kaufvertrag getauscht, welcher durch die geringe und lange Ratenzahlung, einer in­tran­spa­ren­ten Geschäftstätigkeit der Firma Cashmaxx und de­ren Insolvenzrisiko ohne Ein­la­ge­si­che­rung, wie bei Banken und Versicherungen, ge­kenn­zeich­net ist.
Aus den uns vorliegenden Unterlagen ist keine Risikobelehrung durch die OVB zu erkennen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen scheinen deshalb mehrere Be­ra­tungs­feh­ler vorzuliegen, wel­che einen Schadensersatzanspruch begründen können.

 

Gründig
Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Zweigstelle Dresden

 
Anwaltskanzlei Gründig
Königstraße 11
01097 Dresden


Telefon: 0351 - 56 34 06 80
Telefax: 0351 - 56 34 06 819

Adresse in Map anzeigen

Öffnungszeiten in Dresden und Zwickau

 

Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Freitag:
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Auch außerhalb unserer Bürozeiten vereinbaren wir gern einen Termin mit Ihnen.

Zum Kontaktformular

Um die Benutzerfreundlichkeit dieser Website zu gewährleisten und die Inhalte zu optimieren, bedienen wir uns Dienste Dritter, wie z.B. Google Maps, Google Fonts und Google Adwords sowie Google Analytics (anonymes Tracking). Diese Dienste speichern teilweise auch Cookies. Durch Drücken der Schaltfläche "OK" stimmen Sie der Nutzung zu.