Erstellt: 02.02.2007 | Citibank
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Restschuldversicherung und Verbraucherkreditverträge
Immer mehr Banken (z.B. Citibank und HypoVereinsbank) werben mit Krediten zur freien Verwendung durch Verbraucher und geben dabei Effektivzinsen zum Vergleich mit Zinsen anderer Banken an, die keine besonderen Abweichungen erkennen lassen. Wendet man sich dann an die Bank, werden auch dann Kredite gewährt, wenn dem Verbraucher nach Abzug der Kreditraten nicht einmal das gesetzliche pfändungsfreie Einkommen verbleibt. Häufig wird verkannt, dass eine Bank keine Fürsorgepflicht im Sinne ausreichender verbleibender monatlicher Einkommen trifft und eine erkennbare Überschuldung nicht verhindern muss. Die Gewährung eines Kredits besagt also nichts über die wirkliche Bonitätseinschätzung der Bank über den Verbraucher.
Stattdessen sucht die Bank andere Sicherheiten und meist begibt sich der Verbraucher in eine "Schuldenfalle", aus der häufig kein Entkommen mehr ist. Beim Kreditgespräch wird nämlich eine Restschuldversicherung mit "verkauft", ohne auf Alternativen oder darauf hinzuweisen, dass eine solche nicht zwingend abgeschlossen werden muss. Wird sie verlangt, müssten aber deren Kosten auch bei der Ermittlung eines Effektivzinses mit berechnet werden. Die Prämien für eine Restschuldversicherung liegen in Abhängigkeit von der Kredithöhe, dem Alter und dem Einkommen des Verbrauchers in der Regel bei 10 % bis zu 20 % der Kreditsumme. Würden die Kosten der Restschuldversicherung beim Effektivzins mit berechnet, würde sich dieser jedenfalls um den Prozentsatz der Restschuldversicherung erhöhen mit der Folge, dass wohl kaum ein Verbraucher einen solchen Kredit in Anspruch nehmen würde. Denn man erkennt dann sehr deutlich die extreme Abweichung zu anderen Angeboten.
Um dies zu vermeiden, wird die Prämie für die Restschuldversicherung mit finanziert, erhöht also die eigentlich gewünschte Kreditsumme. Es entstehen dadurch nicht nur höhere Raten, sondern durch die Verzinsung der Versicherungsprämie noch weitere Kosten und im Ergebnis ein Schaden beim Verbraucher. Können später die Raten nicht gezahlt werden, gewährt man Ihnen gern auch noch einen neuen höheren Kredit nach dem gleichen Muster und vielleicht auch noch einen Dritten. Statt der ursprünglich gewünschten Kreditsumme von z. B. 5.000 € schulden Sie nach 2 Jahren der Bank dann 10.000 € ohne Chance, jemals eine Tilgung erreichen zu können.
Einige Gerichte müssen sich nunmehr mit diesem neuen Finanzierungsverhalten der Banken beschäftigen und prüfen, ob nicht eine Gesetzesumgehung, ein Beratungsverschulden oder im Einzelfall auch eine sittenwidrige Vertragsgestaltung vorliegt. Folge wäre jedenfalls, dass der Verbraucher nicht mehr schuldet, als er tatsächlich erhalten hat. Auch der Zinssatz würde sich auf den tatsächlichen Effektivzins reduzieren. Im Einzelfall kann auch eine vollständige Schuldentlassung in Frage kommen, falls eine Sittenwidrigkeit nachgewiesen werden kann.
Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen -www.vzbv.de- hat sich dem Thema angenommen und das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eingeschalten, um die Geschäftspraktiken der betroffenen Banken überprüfen zu lassen. Eine Änderung in der Zunkunft erspart aber allen betroffenen Verbrauchern nicht die eigene Auseinandersetzung mit dem Kreditgeber.

