Genussschein WKN 546325 ist von der Deutsche Pfandbriefbank AG vollständig zurückzuzahlen
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Das Landgericht Cottbus hat im Dezember 2014 die Deutsche Pfandbriefbank AG zur vollständigen Rückzahlung des Genussrechtsscheines, WKN 546325, an einen Kläger verurteilt.
Dieses Urteil könnte ebenso wie ein schon ergangenes Urteil des Landgerichts München I richtungsweisend für alle nicht institutionellen Genussrechtsgläubiger sein.