Falsche Widerrufsbelehrung BHW September 2008

Widerrufsbelehrung

Jeder Darlehensnehmer/Gesamtschuldner kann seine auf den Abschluss dieses Vertrages gerichtete Willenserklärung auch ohne Begründung innerhalb einer Frist von zwei Wochen in Textform widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags ausgehändigt wurde. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die

BHW Bausparkasse AG
Lubahnstr. 2
31789 Hameln
Telefax: 05151/18-3001, E-Mail: info @bhw.de

Auf die Rechtsfolge des § 357 Abs. 1 und Abs. 3 BGB wird hingewiesen. Insbesondere sind im Falle eines Widerrufs die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Darlehensnehmer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, so ist er verpflichtet, der Bausparkasse insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass der Darlehensnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Mit der Widerrufserklärung beginnt die den Verzug mit einer Zahlungsverpflichtung auslösende Frist von 30 Tagen zu laufen.
Widerruft der Darlehensnehmer/Gesamtschuldner diesen Vertrag, mit dem er seine Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanziert, so ist er auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine
wirtschaftliche Einheit bilden.
Bei einem finanziertem Erwerb eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts ist eine wirtschaftliche Einheit nur anzunehmen, wenn der Darlehensgeber selbst das Grundstück oder das grundstücksgleiche Recht verschafft oder wenn er über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus den Erwerb des Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts durch Zusammenwirken mit dem Unternehmer fördert, indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zueigen machen, bei der Planung oder Durchführung des Projektes Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig begünstigt. Kann der Darlehensnehmer/Gesamtschuldner auch den anderen Vertrag widerrufen, so muss dieser Widerruf gegenüber dem diesbezüglichen Vertragspartner erklärt werden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Zweigstelle Dresden

 
Anwaltskanzlei Gründig
Königstraße 11
01097 Dresden


Telefon: 0351 - 56 34 06 80
Telefax: 0351 - 56 34 06 819

Adresse in Map anzeigen

Öffnungszeiten in Dresden und Zwickau

 

Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Freitag:
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Auch außerhalb unserer Bürozeiten vereinbaren wir gern einen Termin mit Ihnen.

Zum Kontaktformular

Um die Benutzerfreundlichkeit dieser Website zu gewährleisten und die Inhalte zu optimieren, bedienen wir uns Dienste Dritter, wie z.B. Google Maps, Google Fonts und Google Adwords sowie Google Analytics (anonymes Tracking). Diese Dienste speichern teilweise auch Cookies. Durch Drücken der Schaltfläche "OK" stimmen Sie der Nutzung zu.