Falsche Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen der Santander Consumer Bank

Wir hatten in unserer Mitteilung vom 17.05.2013 über falsche Widerrufsbelehrungen bei verschiedenen Banken und mögliche Rechtsfolgen berichtet.

Das Landgericht Mönchengladbach hat nun in einem Rechtsstreit gegen die Santander Consumer Bank AG in der Berufungsinstanz bestätigt, dass die Widerrufsbelehrung der Bank in einem Darlehensvertrag aus dem Jahre 2007 hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist falsch war. Dies kann auf alle bis zu diesem Zeitpunkt und auch später von der Bank verwendeten Widerrufsbelehrungen ebenso zutreffen.

Zur Vermeidung eines Urteils leistete die Bank eine Zahlung und übernahm die Kosten des Rechtsstreits.

Bei einer falschen Widerrufsbelehrung können ab dem 01.08.2002 geschlossene Darlehensverträge auch heute noch widerrufen werden. Rechtsfolge eines zulässigen Widerrufs ist, dass das Darlehen trotz noch bestehender Zinsbindung sofort, ohne weiteren Anspruch der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung oder
ein Aufhebungsentgelt, zurückgezahlt werden kann. Die Rückzahlung kann auch durch eine Umschuldung auf eine andere Bank erfolgen, so dass durch die aktuell niedrigen Zinsen bis zur Darlehenstilgung erhebliche Zinszahlungen eingespart werden.

Ob eine Widerrufsbelehrung falsch ist, lässt sich oft nicht einfach erkennen. Eine Überprüfung können wir im Rahmen einer Erstberatung anbieten.

 

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