Erstellt: 29.01.2016 | Gläubigerinformation Insolvenzverfahren Future Business KG aA
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Der Unterzeichner ist in einigen Serien als gemeinsamer Vertreter der Inhaber von Orderschuldverschreibungen (OSV) gewählt worden. In dieser Funktion ist darüber zu informieren, dass der Insolvenzverwalter Dr. Kübler im November 2015 angekündigt hatte, dass die erste Quotenauszahlung frühestens Ende März 2016 erfolgen wird.
Bisher ist die Prüfung aller angemeldeten Forderungen im Umfang von rund 1,7 Milliarden € noch nicht abgeschlossen, es ist eine Klage der Infinus AG IKP über 350 Millionen € gegen ihn eingegangen, die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für die Orderschuldverschreibungen nach dem alten Schuldverschreibungsgesetz in der Fassung des 05.08.2009 könnte unwirksam sein und strittig sind ebenso die Forderungen aus Genussscheinen. Zu Letzteren sind vor dem Landgericht Dresden 3 Gerichtsverfahren anhängig, welche zeitnah nicht erledigt werden. Zur Frage der Unwirksamkeit der Wahl der gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz befindet sich das Verfahren zur Entscheidung beim Bundesgerichtshof. Bliebe es bei der hierzu vom Oberlandesgericht Dresden vertretenen Auffassung (Urteil vom 09.12.2015, Az. 13 U 223/15) hätte dies zwar keine Bedeutung für die Quotenzahlung, die betroffenen Gläubiger wären dann aber für die Anmeldung ihrer Insolvenzforderung verantwortlich und die Auszahlung müsste an diese und nicht an den gewählten gemeinsamen Vertreter erfolgen.
Vor der ersten Quotenauszahlung müssen alle angemeldeten Forderungen geprüft sein. Auch für bestrittene Forderungen, wie z.B. hinsichtlich der 350 Millionen € für die Infinus AG IKP und die Genussscheine, muss ein fiktiver Anteil zurückgehalten werden. Möglicherweise wird dadurch die angekündigte Quotenzahlung deshalb unter 6 % liegen. Der Unterzeichner wird als gemeinsamer Vertreter die Betreffenden zu gegebener Zeit individuell informieren.
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