KTG Agrar SE Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Hamburg hat am 01.09.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet und den Termin zur ersten Gläubigerversammlung für den 06.10.2016 um 11:00 Uhr in Hamburg bestimmt. Zu diesem Termin sollen umfangreiche Beschlüsse gefasst werden, welche maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Gang des Insolvenzverfahrens haben können. So soll u.a. über die Beibehaltung der Eigenverwaltung nebst dem Umfang der zulässigen Geschäfte, die Zahl der Mitglieder des Gläubigerausschusses und dessen Mitglieder und vieles mehr abgestimmt werden. Jeder Anleger sollte deshalb entweder teilnehmen oder eine Person seines Vertrauens mit der Vertretung beauftragen.
Rechtsanwalt Gründig wird an der Gläubigerversammlung teilnehmen und bietet allen Anlegern die Übernahme der Vertretung in der Gläubigerversammlung an.
Die bisher bekannt gewordenen wirtschaftlichen Informationen sind katastrophal und werfen kein gutes Licht auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Boerse.ard.de berichtete am 09.09.2016, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Möhrle, Happ, Luther den Bestätigungsvermerk für den Konzernabschluss 2015 widerrufen hat. Dies kann nur bedeuten, dass viele in der Bilanz angegebene Vermögenswerte sich als nicht werthaltig herausgestellt haben.
Nach der Ad-hoc-Mitteilung vom 01.09.2016 der KTG Agrar SE soll aus dem vorläufigen Bericht des Sachwalters eine Überschuldung von rund 394 Mio. Euro hervorgehen. Maßgeblich liege ein Abschreibungsbedarf von Forderungen und Beteiligungswerten von insgesamt rund 391 Mio. Euro vor, so dass die Insolvenzquote wohl äußerst gering ausfallen wird.
Warum die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft derart unzutreffende Feststellungen nur wenige Wochen vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit getroffen hat, lässt sich derzeit nur vermuten. Gläubiger, welche zuletzt auf der Grundlage des unzutreffenden Bestätigungsvermerks die Inhaber-Teilschuldverschreibungen erworben haben, sollten prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründet sind.