S&K Firmengruppe, UNITED INVESTORS Gruppe, DCM, SHB

Nach Medienberichten sind die Chefs der Firmengruppe S&K, Stephan Schäfer und Jonas Köller und der UNITED      INVESTORS Gruppe, Hauke Bruhn und Thomas Gloy zusammen mit ursprünglich 2 weiteren Personen bis Februar 2013 wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges an Kapitalanlegern und Untreue verhaftet worden. Den Verantwortlichen wird vorgehalten, ein Schneeballsystem betrieben zu haben, also mit neu eingesammelten Anlegergeldern Verpflichtungen gegenüber älteren Anlegern erfüllt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt darüber hinaus gegen mehr al     s 50 weitere Verdächtige, wie unter anderem gegen Personen, welche sich durch Gefälligkeitsgutachten zur Bewertung von Immobilien, Rechtsbeistand und schön gefärbte Publikation von Berichten über die S&K Firmengruppe ebenso bereichert oder Beihilfe geleistet haben sollen.

Verdachtsmomente sollen sich ursprünglich aus dem Versprechen einer Rendite von 1 % pro Monat, mithin 12 % pro Jahr, einem aufwändigen Lebensstil von Schäfer und Köller, der Zahlung hoher Provisionen an die Vertriebsgesellschaften und Mitarbeiter abgeleitet haben.

Das zuletzt betriebene Geschäftsmodell - Immobilien preiswert zu erwerben und für einen wesentlich höheren Betrag wieder zu veräußern - setzt voraus, dass einerseits die versprochenen Renditen und andererseits auch alle hohen Kosten für Umsatz- und Spekulationssteuer, Provisionen und andere Vergütungsbestandteile aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis bezahlt werden können. Eine Rendite von 12 % pro Jahr zu versprechen und mit einer Sicherheit und einer  besseren Anlagemöglichkeit als z.B. in Lebensversicherungen zu argumentieren, dürfte von vornherein unzutreffend gewesen sein. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum Zeitpunkt der Zeichnung keine konkrete Immobilie vom angebotenen Fonds oder der jeweiligen Darlehensnehmerin der Fondsgesellschaft erworben worden ist und praktisch ein Blindpool mit spekulativen Risiken vorlag. Anleger beteiligten sich auch in der Regel an einer Kapitalgesellschaft mit der Folge, dass sie das unternehmerische Totalverlustrisiko tragen. Alle Anleger müssen deshalb derzeit mit dem Totalverlust der gezahlten Einlage rechnen.

Das Firmengeflecht von Schäfer und Köller ist derart umfangreich, dass eine ganze Reihe anderer Emissionsgesellschaften wie die UNITED INVESTORS Gruppe , DCM und SHB, an denen sich Firmen der S&K Gruppe beteiligt hatten, in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind oder schon Insolvenzantrag gestellt haben.

So wurde z.B. das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNITED INVESTORS Treuhand GmbH, der DCM Deutsche Capital Management AG und auch einer Reihe von Fondsgesellschaften, wie dem Fonds „Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG" eröffnet. Ob und mit welchen Quoten im Insolvenzverfahren gerechnet werden kann, ist derzeit ungewiss.

Bei der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG wurde nicht direkt in Immobilien investiert, sondern nur der Deutsche S&K Sachwert Nr. 2 GmbH das gesamte Eigenkap ital der Anleger als Darlehen zur Verfügung gestellt. Im Insolvenzverfahren der Fondsgesellschaft wird sich erst herausstellen, ob die zur Verfügung gestellten Darlehensmittel überhaupt in Immobilien investiert wurden und in welchem Umfang die Fondsgesellschaft eine Rückforderung erlangen kann. Auch stellt sich die Frage, ob mangels Schließung dieses Fonds die Treuhandgesellschaft die Anlegergelder schon auszahlen durfte und die geschuldeten Sicherheiten gemäß § 6 des Darlehensvertrages gestellt worden sind. Folgt man dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft dürfte dies jedenfalls im vollen Umfang nicht geschehen sein.

Was sollte ein Anleger unternehmen?

Schadensersatzansprüche sind maßgeblich von den handelnden Vermittlern, den Hintermännern und soweit noch wirtschaftlich existent, von Gründungsgesellschaftern der jeweiligen Fondsgesellschaft und der Treuhandgesellschaft zu erlangen.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat wesentliche Vermögenswerte von Schäfer und Köller genauso arrestiert, wie das gesamte Vermögen der UNITED INVESTORS Gruppe. Vermeintlich sollen dies insgesamt Werte im Umfang von mehr als 100 Millionen Euro sein.

Die Arrestierung bedeutet aber nicht, dass ein Anleger automatisch von der Staatsanwaltschaft informiert oder davon einen Anteil erhalten würde. Jeder Anleger muss seine Schadensersatzansprüche zivilrechtlich selbst verfolgen und danach in das arrestierte Vermögen bei der Staatsanwaltschaft vollstrecken. Es folgt auch keine gleichmäßige Behandlung der Anleger durch die Staatsanwaltschaft, sondern jene, die zuerst Vollstreckungstitel gegen die Verantwortlichen erwirken, können möglicherweise ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen.

Nur wenn ein Insolvenzverfahren über eine Firma oder Person eröffnet ist, wie gegebenenfalls zukünftig zur UNITED INVESTORS Treuhand GmbH, wird der Insolvenzverwalter die Herausgabe beschlagnahmter Vermögenswerte zu Gunsten der Insolvenzmasse gegenüber der Staatsanwaltschaft geltend machen und nach Anmeldung bei ihm für eine Verteilung unter den geschädigten Anlegern und übrigen Gläubigern sorgen. Aber auch hierzu müssen Anleger aktiv werden. Erspart bleibt lediglich die zivilrechtliche Verfolgung der Ansprüche gegen die betreffende Firma oder Person.

Es ist deshalb jedem geschädigten Anleger zu empfehlen, zeitnah zu handeln und prüfen zu lassen, ob und welche Ansprüche gegenüber welchen Personen und Firmen derzeit verfolgt werden können und sollten.

 

Welche weiteren Beteiligungen können betroffen sein?

Dies sind z.B. Beteiligungen an der

- Asset Trust AG

- DCM-Fonds (Immobilien)

- MIDAS-Fonds

- SHB-Fonds, wie z.B. SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG

- S&K Investment GmbH & Co. KG

- S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG

- UNITED INVESTORS Emissionshaus GmbH

 

wobei die Aufzählung nicht vollständig ist.

 

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