sBI swissBEST INVEST AG und Vermittler verurteilt

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 24.08.2009 in dem von uns geführten Schadensersatzprozess die dortigen Vermittler Gebhardt und Pleyl zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Sie hatten unzutreffend über die von der Firma sBI swissBEST INVEST AG angebotene Vermögensverwaltung mit Erwerb des "Top 4 Global Hedge Anleihe auf 4 HFRX/TM - Hedge Fonds Indizes" beraten. Die vorgetäuschte Kapitalsicherheit war durch die gleichzeitige Aufnahme eines Kredites in doppelter Höhe des Anlagebetrages nicht gewährleistet.

Im parallel geführten Verfahren vor dem Landgericht Chemnitz gegen die Firma SBI swissBest Invest AG hat sie sich gegen den Vorwurf der ungenehmigten Tätigkeit in Deutschland nicht verteidigt und am 25.08.2009 ein zweites Versäumnisurteil ergehen lassen. Damit steht fest, dass diese Gesellschaft ebenso Schadenersatz leisten muss.

Es ist daher allen Betroffenen, die ihr Geld durch Anlage über eine Vermögensverwaltung oder anderweitig bei der Firma sBI verloren haben zu empfehlen prüfen zu lassen, ob Schadenersatz entweder vom Vermittler und/oder der Firma sBI erlangt werden kann.

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Ersparnisse eingesetzt und verloren

Bis zum Jahr 2006 ließ die sBI swissBEST INVEST AG (Fa. sBI) mit Sitz Zürich, Schweiz, in Deutschland eigene und fremde Finanzprodukte, z.B. "sBI, Global Protected Fund Turbo" und "Top 4 Global Hedge Anleihe auf 4 HFRX/TM - Hedge Fonds Indizes" (Top 4 Global Hedge Anleihe), vermarkten und übernahm dazu gleichzeitig die (Depot-) Finanzportfolioverwaltung. Die uneingeschränkte Finanzportfolioverwaltung hätte in Deutschland aber eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erfordert, die nicht vorlag. Die Werbung und den Vertragsabschluss in Deutschland überließ die Fa. sBI u. a. den Herren René Pleyl und Hansjürgen Gebhardt, welche in Leipzig ein sogenanntes "Service Center Leipzig" unterhalten, für welches es weder beim Gewerbeamt noch im Handelsregister eine Eintragung gibt. Unter der gleichen Anschrift, Elsterstraße 48 in Leipzig betreibt Herr Pleyl auch eine SACHSENHYP Haus- und Grundstücksvermittlung GmbH, die jedenfalls ab dem Jahr 2007 als Partner der Fa. sBI und anderer Firmen, wie z.B. der Partner Bank AG aus Österreich, auftrat.

Die Herren Pleyl und Gebhardt warben für die Anlage der von Ihnen angebotenen "Top 4 Global Hedge Anleihe" für die Fa. sBI mit einer 100-prozentigen Kapitalsicherheit. Gleichzeitig wurde der Fa. sBI aber die Vermögensverwaltung übertragen und diese ermächtigt, zu Lasten der Anleger einen Kredit bei der Liechtensteinischen Landesbank AG bis zur doppelten Höhe der Einlagesumme aufzunehmen. Dadurch würde eine Hebelwirkung erreicht, daher mit der Ausschüttung des Fonds von 8 % über dem Zins des Kredites sollte in 10 Jahren eine Wertsteigerung von 20,5 % erreicht werden.

Verschwiegen wurde den Anlegern, dass durch die zusätzliche Kreditaufnahme praktisch die 100-prozentige Kapitalsicherheit gerade nicht garantiert ist und hohe Verluste entstehen können. Anfang 2007 teilte die Fa. sBI den Anlegern selbst mit, dass man das Depot völlig verändert habe, weil dieses nicht nach den Erwartungen verlaufen wäre. Über die wahren Umstände wurde aber nicht aufgeklärt. Ohne Abstimmung mit den Anlegern wurde unter Tilgung des Kredites eine Umschichtung durchgeführt, wobei ein großer Teil (ca. 45%) der eingezahlten Anlagesumme verloren ging. Das Restguthaben wurde zum Erwerb eines von der Fa. sBI selbst aufgelegten Fonds verwendet. Bei diesem ist aber von einer Anlagensicherheit nicht mehr die Rede und insbesondere werden Managementgebühren von 1/12 bis zu 1 % des jeden Monats vorhandenen Anlagevermögens ausgewiesen. Wird zukünftig kein Kursgewinn von 12 % p.a. erzielt, wird das Depot schon aus diesen Gründen weiter abschmelzen, denn eine Kursentwicklung in dieser Höhe war rein spekulativ.

Aus den aufgezeigten Gründen bestehen Schadenersatzansprüche aus verschieden Gründen gegen die Fa. sBI und die Herren Pleyl und Gebhardt. Derzeit führen wir erste Gerichtsverfahren gegen die Genannten.

Wer von der Fa. sBI, einem anderen Anbieter oder über die Herren Pleyl und Gebhardt Kaptialmarktprodukte mit vermeintlicher Kapitalsicherheit erworben hat, sollte diese kurzfristig überprüfen lassen. Denn häufig ist die Kapitalsicherheit durch Kreditaufnahmen (Hebelprodukte), versteckte Gebühren oder Managementgebühren tatsächlich nicht gegeben. Regelmäßig ist Eile geboten, denn Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Falschberatung verjähren in der Regel wegen einer gesetzlichen Sonderregelung schon 3 Jahre nach Zeichnung der Beteiligung. Ausnahmen können bei vorsätzlicher Falschberatung und Verletzung von gesetzlichen Verboten vorliegen, was im Einzelfall aber geprüft werden muss.

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