Erstellt: 27.03.2009 | Sparkasse Menden
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Sparkasse Menden bietet außergerichtliche Verhandlungen an
Die Sparkasse Menden hatte in den vergangenen Monaten substantielle Verhandlungen zu den möglichen Rechtsansprüchen der durch die Herren Althaus und Hertel angebotenen Darlehen zum Erwerb von Eigentumswohnungen abgelehnt bzw. auf Schreiben von Prozessbevollmächtigten nicht mehr reagiert. Auch war gegen einzelne Darlehensnehmer die Zwangsvollstreckung begonnen worden, so dass mehrere Gerichtsverfahren eingeleitet werden mussten.
Nachdem das Landgericht Arnsberg in Beschlüssen die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt oder Prozesskostenhilfe bewilligt hatte und damit zu erkennen gab, dass durchaus Rechtsansprüche auf vollständige Rückabwicklung der Darlehensverträge bestehen können, änderte sich nunmehr die ablehnende Haltung. Die Sparkasse Menden hat neue Prozessbevollmächtigte bestellt, die Verhandlungen für alle unsere Mandanten angeboten haben, unabhängig davon, ob ein Gerichtsverfahren läuft oder noch nicht. Die Verhandlungen werden zeitnah im April 2009 begonnen.
Auch wenn das Angebot zu Verhandlungen ein erstes positives Signal ist, muss abgewartet werden, wie weit die Sparkasse Menden nachgibt und ob weitere Gerichtsverfahren tatsächlich vermieden und die laufenden Verfahren außergerichtlich erledigt werden können.
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