Erstellt: 24.08.2009 | Landgericht Leipzig

sBI swissBEST INVEST AG und Vermittler verurteilt

Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 24.08.2009 in dem von uns geführten Schadensersatzprozess die dortigen Vermittler Gebhardt und Pleyl zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.

Urteil vom 24.08.2009, Az.: 04 O 2098/08

Sie hatten unzutreffend über die von der Firma sBI swissBEST INVEST AG angebotene Vermögensverwaltung mit Erwerb des "Top 4 Global Hedge Anleihe auf 4 HFRX/TM - Hedge Fonds Indizes" beraten. Die vorgetäuschte Kapitalsicherheit war durch die gleichzeitige Aufnahme eines Kredites in doppelter Höhe des Anlagebetrages nicht gewährleistet.

Im parallel geführten Verfahren vor dem Landgericht Chemnitz gegen die Firma SBI swissBest Invest AG hat sie sich gegen den Vorwurf der ungenehmigten Tätigkeit in Deutschland nicht verteidigt und am 25.08.2009 ein zweites Versäumnisurteil ergehen lassen. Damit steht fest, dass diese Gesellschaft ebenso Schadenersatz leisten muss.

Es ist daher allen Betroffenen, die ihr Geld durch Anlage über eine Vermögensverwaltung oder anderweitig bei der Firma sBI verloren haben zu empfehlen prüfen zu lassen, ob Schadenersatz entweder vom Vermittler und/oder der Firma sBI erlangt werden kann.

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