Erstellt: 09.07.2012 | V + GmbH & Co. Fonds 2 KG - Schadenersatz möglich?

Bis zum Jahr 2010 wurde über verschiedene Vertriebsgesellschaften eine Beteiligung an der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG angeboten. Vorangegangen war eine Gesellschaft mit der Nr. 1 und nachfolgend wurde eine Gesellschaft mit der Nr. 3 vertrieben.

In den uns bekannt gewordenen Fällen wurde zur Finanzierung der Beteiligung von den Beratern/Vermittlern empfohlen, bestehende Renten- oder Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträge zu verkaufen oder zu kündigen und stattdessen mit einer vermeintlich besseren Rendite in die Fondsgesellschaft zu investieren. Es wurden je 2 Verträge mit einer Einmaleinlage und mit einer monatlichen Rate empfohlen. In einem Fall wurde damit argumentiert, dass die Beteiligung eine bessere Altersvorsorge im Vergleich zu Renten- oder Kapitallebensversicherungen bedeuten würde. Der Prospekt wurde frühestens am Tag der Zeichnung der Beteiligung oder erst nachträglich übergeben.

Mitgebracht wurden vorgefertigte Vertragsformulare, mit denen der Verkauf der bestehenden Versicherungen an eine Firma pacta Invest GmbH bewirkt wurde. Im gleichen Kaufvertragsformular ist eine Auszahlungsanweisung enthalten, in welcher als Zahlungsempfänger die Holtermann Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH eingetragen wurde, die als Treuhandkommanditist fungiert. Damit war sichergestellt, dass die Anleger über die Erlöse aus dem Verkauf der Versicherungen oder Bausparverträge nicht eigenständig entscheiden konnten.

Diese Praxis lässt die Schlussfolgerung zu, dass zielgerichtet Anleger dazu angehalten wurden, die bestehenden Versicherungen oder andere vorhandene Sparanlagen zu verwenden, um die Erlöse bzw. Guthaben in die Beteiligungsgesellschaft zu investieren.

Eine derartige Entscheidung sollte überdacht werden. Es ist zu vermuten, dass in vielen Fällen eine Falschberatung oder unterlassene Aufklärung der Anleger vorliegt. Denn es werden mit einer Kapitalerhaltungsgarantie versehene Anlagen, wie Renten-oder Kapitallebensversicherungen, durch eine höchst spekulative Anlage ersetzt, die dem vollständigen Totalverlustrisiko unterliegt (Prospekt Seite 30, Ziffer 2.4.). Nach dem Prospekt (Seite 25, Ziffer 2.1.17) handelt es sich um einen sogenannten Blindpool. Die Gelder der Anleger werden nicht für den Erwerb einer spezifisch benannten Firma oder eines anderen Investitionsgegenstandes verwendet, sondern sollen nur nach einer allgemeinen Anlagepolitik in bereits "bestehende Zweitmarktbeteiligungen an anderen Beteiligungsgesellschaften…, die im Bereich des Ventur-Kapitel tätig sind sowie direkt in Unternehmen" investiert werden. Diese hatten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht einmal einen Realisierungsgrad erreicht (Seite 61).

Von der gezeichneten Beteiligungssumme werden von den Initiatoren anfänglich 23,45 % Provisionen und andere weiche Kosten abgezogen (Seite 42, Ziffer 4.10). Die Gründungsgesellschafterin V + Beteiligungs 2 GmbH sollte 20.370.000,00 € außerhalb des Gesellschaftsvertrages, somit 20,37 % erhalten (Seite 58), bezogen auf ein Gesellschaftskapital von 99.998.000,00 €.

Auffällig ist nach dem Jahresabschluss 2009, dass zum 31.12.2009 von der gesamten Zeichnungssumme von 121.587.370,00 € nur 26.246.418,87 € eingezahlt und hiervon lediglich 9.271.887,78 € und damit 35,33 % investiert waren. Die ausstehenden Einlagen hätten 95.340.951,13 € betragen. Insofern lässt sich ein großes Missverhältnis zwischen tatsächlicher Investitionssumme und dem eingezahlten Kapital erkennen.

Es stellt sich die Frage, welcher wirtschaftlich bessere Ertrag im Vergleich zu Renten- und Kapitallebensversicherungen hier erzielbar sein soll. Die Initiatoren haben jedenfalls ihr Geld verdient, nur die Erträge für die Anleger sind seit dem Jahr 2011 ausgeblieben. Ersichtlich sind nicht einmal Vermögenswerte vorhanden, die auch nur annähernd dem schon eingezahlten Kapital der Anleger entsprechen. Aus heutiger Sicht ist das eingezahlte Geld zum überwiegenden Teil verloren und ob aus den zukünftigen weiteren Einzahlungen der Anleger je ein Wert geschaffen werden kann, der die Höhe der Einlage erreicht oder übersteigt und auch noch eine jährliche Rendite ermöglicht, kann nur spekulativ beurteilt werden.

Die langfristige Bindung der Anleger über jedenfalls mehr als 20 Jahre für die Ratenzahlungsverträge, das ungewisse Ergebnis einer Bewertung der Anteile und ein fehlender Zweitmarkt für den freihändigen Verkauf sind zusätzliche Aspekte, die belegen, dass die Beteiligung als Altersvorsorge oder Spareinlage vollständig ungeeignet ist.

Es ist deshalb die zeitnahe Überprüfung der Anlageentscheidung zu empfehlen. Auf Schadensersatz können in Abhängigkeit von einer Einzelfallprüfung der Anlageberater/-vermittler, die Gründungsgesellschafter und gegebenenfalls weitere Hintermänner in Anspruch genommen werden.




Gründig
Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Zweigstelle Dresden

 
Anwaltskanzlei Gründig
Königstraße 11
01097 Dresden


Telefon: 0351 - 56 34 06 80
Telefax: 0351 - 56 34 06 819

Adresse in Map anzeigen

Öffnungszeiten in Dresden und Zwickau

 

Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Freitag:
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Auch außerhalb unserer Bürozeiten vereinbaren wir gern einen Termin mit Ihnen.

Zum Kontaktformular

Um die Benutzerfreundlichkeit dieser Website zu gewährleisten und die Inhalte zu optimieren, bedienen wir uns Dienste Dritter, wie z.B. Google Maps, Google Fonts und Google Adwords sowie Google Analytics (anonymes Tracking). Diese Dienste speichern teilweise auch Cookies. Durch Drücken der Schaltfläche "OK" stimmen Sie der Nutzung zu.