Erstellt: 09.06.2016 | Hohe Verluste und neue Fakten zu den V+ Fonds

Am 03.06.2016 fanden in München Gesellschafterversammlungen der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG statt.

Nachdem mit den Einladungen die aktuellen Bilanzen, welche auch im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, übersandt worden waren, ist das wirtschaftliche Desaster und der bisher eingetretene hohe Verlust des eingezahlten Kapitals offenbar geworden. Die neu bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) XOLARIS Service Kapitalverwaltungs AG (XOLARIS) ermittelte erstmalig den Nettoinventarwert.

Diese Bewertung, welche zwingend zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung nach Maßgabe der §§ 168, 169, 278 und 279 KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) i.V.m. Art. 72 Delegierte EU VO Nr. 231/2013 (AIFM Level 2 VO) seit dem Jahr 2014 notwendig ist, führt im Ergebnis dazu, dass der Nettoinventarwert (abgekürzt engl. NAV) der eingegangenen Beteiligungen nicht mehr mit 100 %, wie nach den Bilanzen des Jahres 2012 und 2013 zu schlussfolgern gewesen war, sondern nur noch wie folgt besteht:

V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, € ca. 6,6 Mio = 17,89 % (NAV)
V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG, € ca. 8,8 Mio = 9,54 % (NAV)
V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG, € ca. 7,8 Mio = 11,11, % (NAV)

Zu berücksichtigen ist dabei, dass dieser Wert im Verhältnis zur gezeichneten Beteiligung und nicht im Verhältnis zum eingezahlten Kapital anzugeben ist. Dies bedeutet, dass jedem 1 € heute nur ein Wert von 9,54 Cent bis 17,89 Cent gegenüber steht.

Beteiligungen wie an den in der Vergangheit teilweise hoch gelobten Unternehmen AmVac AG, 4 DForce GmbH, Proximus GmbH, GerroMed GmbH, RotorTec GmbH, BOT Aircraft AG, Indago GmbH, Euroferm GmbH, Hospita Medical AG und anderer wurden in den Bilanzen mit 0 € bewertet. Dem lag zugrunde, dass diese Gesellschaften größtenteils kein tragfähiges Geschäftsmodell aufweisen konnten.

Zu fragen ist deshalb, was die ehemalige Geschäftsführung der Fondsgesellschaften veranlasst hatte, in die genannten Gesellschaften zu investieren. Alle ehemals Verantwortlichen zogen es aber vor, der Einladung nicht zu folgen.

Der Vorstand der XOLARIS, Herr Stefan Klaile äußerte auf Nachfrage offen, dass mit den vorhandenen Assets ein Ausgleich der eingetretenen Verluste nicht erwirtschaftet werden kann.

Die realistische Bewertung zeigt nunmehr, dass sich der von der Anwaltskanzlei Gründig schon seit Jahren geäußerte Verdacht bestätigt, dass die in der Vergangenheit vorgenommenen Bewertungen der Zielgesellschaften lediglich dazu dienten, das unsichere Geschäftsmodell der V+ Fonds zu verschleiern und die Anleger von der rechtzeitigen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen abzuhalten.


2. Falsche Beratung

Durch viele Anleger wurde darauf hingewiesen, dass man ihnen anlässlich der Beratung den Charakter der Beteiligung mit der höchsten Risikostufe nicht erklärt hatte. Stattdessen seien Worte wie „Sparrate", "Verlustausgleich", "ethische und ökologische Investments" gefallen oder die Kündigung bestehender Lebens- und Rentenversicherungen oder Bausparverträge empfohlen worden, um mit der Fondsbeteiligung eine wesentlich sicherere und bessere Rendite erzielen zu können. Die Anleger waren deshalb von der nun offenbar gewordenen wirtschaftlichen Entwicklung überrascht. Ebenso zeigten Fragen von Vermittlern, dass sie selbst das Risiko der Beteiligung offenbar nicht richtig beurteilt hatten, andernfalls sie hätte nicht von "Sparrate" und ähnlichem sprechen können.

Die XOLARIS stellte fest, dass die Einwerbung von Anlegern unter den vorgenannten Maßgaben hätte nicht erfolgen dürfen, weil die Investitionsziele im Bereich des Venture Capital zur höchsten Risikoform gehören.

Eine KVG kann aber nicht für anfängliche Falschberatung verantwortlich gemacht werden, sondern hat heute die Aufgabe, die Verwaltung der Fondsgesellschaften entsprechend der vereinbarten gesellschaftsrechtlichen Zielsetzung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bestmöglich im Interesse der Anleger zu erfüllen.

Neben der Forderung von Schadenersatz können u.U. ein Widerruf der Beteiligung oder gesellschaftsvertragliche Regelungen genutzt werden, um die Zahlungsverpflichtungen zu beenden.


3. Erfüllung der Ziele fraglich

Die zusätzlichen Verwaltungskosten einschließlich der notwendigen jährlichen Bewertung durch externe Wirtschaftsprüfer für die Zielgesellschaften betragen etwa 500.000,00 €. Diese zusätzlichen Kosten bedingen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Ratenzahlungen zukünftig hierfür eingesetzt werden muss und für neue Investments nicht zur Verfügung stehen.
Neue Investitionen sind nur durch die Weiterzahlung der ratierlichen Zahlunge der Anleger entsprechend der bisher gesellschaftsvertraglich vorgesehenen Verpflichtungen möglich. Selbst durch diese ist aber nicht zu gewährleisten, dass in der Zukunft keine neuen Verluste entstehen, geschweige denn ein Ausgleich für die Verluste aus der Vergangenheit erzielt werden kann. Auch setzte dies voraus, dass allen Anlegern zukünftig bewusst ist, dass sie Risikokapital einzahlen, welches vollständig verloren werden kann. Für die meisten Anleger ist diese Zielstellung mit dem ursprünglichen Grund ihrer Beteiligung nicht in Einklang zu bringen.

Fraglich ist deshalb, ob die ursprünglichen Ziele mit einer langen Laufzeit der Fondsgesellschaften zwischen den Jahren 2027 und 2035 noch sinnvoll zu realisieren sind oder eine Auflösung der Fondsgesellschaften bzw. Abkürzung der Laufzeiten geboten ist. Letzteres könnte nur durch einen qualifizierten Mehrheitsbeschluss durch alle Gesellschafter bestimmt werden.

Bis zur nächsten Gesellschafterversammlung wird die XOLARIS auf Anregung der Anwaltskanzlei Gründig und anderer Anleger prüfen, ob und welche Änderungen des Gesellschaftsvertrages wirtschaftlich vernünftig sind, um weiteren Schaden von den Anlegern abzuwenden.


4. Vermittler vertreten Anleger !

Auffällig war zu den Gesellschafterversammlungen, dass eine große Anzahl von Vertriebsmitarbeitern anwesend war, welche auch die von ihnen angeworbenen Anleger vertraten. Dies entbehrt nicht einer gewissen Ironie, weil gerade diese Vermittler in einer offensichtlich nicht geringen Anzahl die Anleger mit unvollständigen oder falschen Informationen zur Unterzeichnung der Beteiligung bewogen haben. Zwar haben auch die Vermittler häufig die Fondsbeteiligungen gezeichnet, nur dies rechtfertigte in den der Anwaltskanzlei Gründig bekannten Fällen die Empfehlung gegenüber den Anlegern nicht.
Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass auch die Berater neben den Gründungsgesellschaftern für die Falschberatung schadenersatzpflichtig sind.
Dies selbst dann, wenn sie in den Vertriebsschulungen falsch informiert worden sein sollten.

Anleger sollten deshalb überlegen, ob sie sich zukünftig weiter von ehemaligen Berater gegenüber der Fondsgesellschaft vertreten lassen wollen.
 

Gründig
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Zweigstelle Dresden

 
Anwaltskanzlei Gründig
Königstraße 11
01097 Dresden


Telefon: 0351 - 56 34 06 80
Telefax: 0351 - 56 34 06 819

Adresse in Map anzeigen

Öffnungszeiten in Dresden und Zwickau

 

Montag bis Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Freitag:
08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Auch außerhalb unserer Bürozeiten vereinbaren wir gern einen Termin mit Ihnen.

Zum Kontaktformular

Um die Benutzerfreundlichkeit dieser Website zu gewährleisten und die Inhalte zu optimieren, bedienen wir uns Dienste Dritter, wie z.B. Google Maps, Google Fonts und Google Adwords sowie Google Analytics (anonymes Tracking). Diese Dienste speichern teilweise auch Cookies. Durch Drücken der Schaltfläche "OK" stimmen Sie der Nutzung zu.