Liquidation der V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2 und 3 KG

Die Geschäftsleitung der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG hat erneut eine Gesellschafterversammlung für November 2019 einberufen, bei der auch die Liquidation beschlossen werden soll. Zur letzten Gesellschafterversammlung im Jahr 2018 war ein solcher Beschluss mehrheitlich abgelehnt worden, weil die Geschäftsleitung keine konkreten Aussagen über die Folgen der Liquidation für die Anleger getroffen hatte.

Mangels Erklärungen in der Einladung zur Gesellschafterversammlung hat sich für die Anleger die Entscheidungssituation im Vergleich zum Jahr 2018 offensichtlich nicht wesentlich geändert.

Was sollten die Anleger der V+ (Venture Plus) GmbH & Co. Fonds jetzt tun?

Vorab wird empfohlen, die Vollmacht zur Vertretung auf der Gesellschafterversammlung nicht den bisherigen Geschäftsführer Hans-Jürgen Brunner, der geschäftsführenden GmbH oder der Treuhandgesellschaft zu erteilen. Falls dies bereits geschehen ist, sollte diese Vollmacht widerrufen werden. Nehmen Sie entweder selbst an der Gesellschafterversammlung teil oder bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, damit Ihre Stimme nicht verloren geht oder nicht im Ihrem eingesetzt wird. Auch der Unterzeichner steht hierfür zur Verfügung. Sie können dazu entweder die von der Fondsgesellschaft übersandte Vollmacht ausfüllen, den Namen des Unterzeichners einsetzen und diese per Post bis 15.11.2019 an unser Büro in Zwickau senden. Oder Sie nehmen hier Kontakt mit uns auf, so dass wir Ihnen die Vollmacht gesondert per E-Mail übersenden können.

Die im Rahmen der Liquidation zu beantwortenden Fragen sind umfangreich und die Entscheidung für die Anleger mangels transparenter Information über die Folgen der Liquidation schwierig. So wie die Beschlussvorlage TOP 6f bisher formuliert ist, sollte der Beschluss nicht gefasst, sondern auf Änderungen und Ergänzungen bestanden werden.

Was führt erneut zur Gesellschafterversammlung mit Entscheidung über die Liquidation?

Die Geschäftsleitung, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Brunner, bezeichnet ebenso wie die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft Xolaris Service Kapitalverwaltungs-AG den Beschluss über die Liquidation als alternativlos. Dies liegt aber maßgeblich an den hohen Kosten der Fondsverwaltung mit jeweils über 600.000 € jährlich, wobei allein jene für die Kapitalverwaltungsgesellschaft für jeden der 3 V+ Fonds 435.610 € netto beträgt. Dies obwohl die noch zu verwaltenden Assets zwischen den 3 Fondsgesellschaften zum Teil identisch sind, also eine ganze Reihe von Synergieeffekten bestehen, welche den tatsächlichen Aufwand reduzieren.

Die laufenden Kosten der Fondsgesellschaft konnten hauptsächlich durch die weitere Ratenzahlungen von Anlegern erbracht werden, welche nun geringer als die jährlichen Verwaltungskosten geworden sind. Dies führt mittelfristig zum Verbrauch der Barreserve und bei fehlender zeitnaher Veräußerbarkeit von Assets zur Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz.

Eine große Anzahl von Anlegern hat in der Vergangenheit die Möglichkeit der Stilllegung der Beteiligung genutzt, um sich von der Verpflichtung zur Einzahlung weiterer Raten auf das gezeichnete Kapital zu befreien. Andere Anleger haben ihre Beteiligung fristlos gekündigt, sind zurückgetreten oder haben andere Gründe geltend gemacht, um sofort aus der Gesellschaft ausscheiden zu können. Die V+ (Venture Plus) Fonds sind deshalb mit einer Reihe von Gerichtsverfahren konfrontiert, in deren Ergebnis die Anleger meistens ausscheiden und einen Auszahlungsanspruch zum aktuellen Verkehrswert der Fondsbeteiligung haben, was die Liquidität ebenso belastet.

Welche Wirkung hat die Liquidation der V+ (Venture Plus) GmbH & Co. Fonds?

Die Anwaltskanzlei Gründig vertritt schon seit Jahren die Auffassung, dass die V+ (Venture Plus) Fonds liquidiert werden sollten, nachdem das Geschäftsziel seit 2015 nicht mehr zu erreichen gewesen war.
Mit dem Beginn der Liquidation können Anleger nicht mehr wirksam aus den V+ (Venture Plus) Fonds vorzeitig ausscheiden, so dass keine liquiden Mittel mehr entzogen werden. Im Rahmen der Liquidation sind die bestehenden Assets zu verwerten und alle bestehenden Verträge zu beenden, sodass am Ende der Überschuss nach Abzug aller Kosten unter den Anlegern verteilt werden kann.
Neben der Verwertung der Assets ist entscheidend, dass die Liquidation nach Möglichkeit zu geringen Kosten und in einem kurzen Zeitraum erfolgt. Dennoch kann die Verwertung der Assets schwierig sein und auch Jahre in Anspruch nehmen, weil es keinen geregelten (Zweit-) Markt für derartige Beteiligungen gibt.

Wer sollte Liquidator werden?

Mit dem bisher unter TOP 6f vorgeschlagenen Liquidationsbeschluss soll die Bestellung des Liquidators dem Geschäftsführer nach Abstimmung mit der BaFin überlassen werden. Der Liquidator soll zur Einzelvertretung der Gesellschaft und auch berechtigt sein, mit sich selbst Rechtsgeschäfte abzuschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB). Letzteres wird sich hauptsächlich auf dessen Vergütung beziehen. Ein solcher Blankett-Beschluss für die Geschäftsleitung ist abzulehnen, weil den Anlegern danach jede Einflussnahme auf die Person des Liquidators und wesentliche Entscheidungen während der Liquidation abgeschnitten wird.

Die BaFin bestimmt auch nicht den Liquidator und auch keine andere Stelle, sondern dieser wird allein von der jeweiligen Fondsgesellschaft bestellt. Nur bei einer völligen Ungeeignetheit des gewählten Liquidators könnte die BaFin auf eine Ablösung drängen.

Über die Person oder Stelle des Liquidators und dessen Vergütung können und sollten deshalb Anleger auf der Gesellschafterversammlung entscheiden. Ausgeschlossen sollten jene Personen sein, welche bisher in irgend einer Weise mit den ehemaligen Initiatoren oder der jetzigen Geschäftsleitung oder Verwaltung in Geschäftsbeziehung standen. Folglich wäre ein unabhängiger Liquidator von den Anlegern vorzuschlagen und zu wählen. Dieser sollte sich mit den inhaltlichen Fragen der 3 Fonds schon ausführlich beschäftigt haben und über die fachlichen und rechtlichen Fähigkeiten zur verantwortungsbewußten Entscheidung im Interesse der Anleger und nicht im wirtschaftlichen Eigeninteresse verfügen.

Anderenfalls besteht die Gefahr, dass das Fondsvermögen in den nächsten Jahren weiter für Verwaltungskosten „versickert" und der Akt der Bestellung des Liquidators intransparent mit unabsehbaren Folgen für die Anleger bleibt.

Ausblick

Die Anleger sollten deshalb hauptsächlich Augenmerk auf eine kostengünstige Liquidation legen.

Noch beträgt der Nettoinventarwert (NAV) pro 100,00 € Beteiligung nach der Bilanz 2018
bei der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG € 24,79
bei der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG € 15,69
bei der V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG € 13,73.

Die Realisierung dieser Beträge im Rahmen der Liquidation hängt neben den Kosten von der Verwertbarkeit und den Zeitpunkt der Verwertung der Assets ab.

Aus der Erfahrung mit anderen Fondsgesellschaften wird damit gerechnet, dass die Liquidation 3 - 5 Jahre in Anspruch nimmt.

Empfohlen wird außerdem, einen Beirat aus wenigstens 5 Anlegern je V+ (Venture Plus) Fonds zu bilden, mit denen sich der Liquidator verpflichtend abzustimmen hat, bevor er einschneidende Entscheidungen zur Führung von aktiven Gerichtsverfahren und Verwertung von Assets trifft.

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