Erstellt: 03.08.2017 | Kündigung S-Prämiensparen durch Sparkassen
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Seit kurzem kündigen einige Sparkassen, u.a. Sparkasse Zwickau, Verträge zum S-Prämiensparen. Beim Prämiensparen wurden zum Teil für 99 Jahre feste Sparbeiträge mit variablen oder festen Zinsen und einer nach Laufzeit ansteigenden prozentualen Prämie von bis zu 50 % der jährlichen Sparbeiträge vereinbart.
In Kündigungsschreiben wird nun u.a. behauptet, dass wegen des gesunkenen Zinsniveaus das Prämiensparen nicht mehr wirtschaftlich fortgeführt werden könnte. Dieser und andere wirtschaftliche Umstände rechtfertigen aber keine Kündigung.
Nach unserer Auffassung ist die Kündigung der Verträge zum Prämiensparen jedenfalls dann unwirksam, wenn die höchste Prämienstufe noch nicht erreicht und danach nicht wenigstens 10 Jahre abgelaufen sind. Denn andernfalls würde das grundlegende Leistungsversprechen der Sparkasse einseitig aufgekündigt und die Inanspruchnahme der Prämie verhindert werden können. Zu dieser Frage werden voraussichtlich noch die Gericht entscheiden müssen.
Betroffene sollten deshalb nicht zögern, der Kündigung zu widersprechen und sich beraten zu lassen.
Eine genaue Beurteilung ist nur anhand des konkreten Vertrages zum Prämiensparen möglich. Wir bieten eine kurzfristige Prüfung und Einschätzung für eine Pauschalgebühr von 50 € pro Vertrag an.
Rechtsanwalt Gründig
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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