Targobank AG & Co. KGaA Widerrufsbelehrung fehlerhaft, keine Zinsen und keine Versicherungsprämie geschuldet
Das Landgericht Leipzig hat mit einem Urteil vom 17.08.2018 den Widerruf eines Konsumentenkreditvertrages der Targobank für Verbraucher aus dem Jahr 2011 bestätigt und der Targobank AG & Co. KGaA auch keine Nutzungsentschädigung in Form von Zinsen zu gesprochen.
Der Ratenkredit wurde im Oktober 2011 geschlossen. Neben dem Kreditvertrag wur de empfohlen, einen Kreditlebensversicherung zur Sicherung der Dar lehns rückzahlung mit der TARGO Lebensversicherung AG zu schließen. Für den Net tokredit von 29.000,00 € wurde für den Ver si che rungs ver trag eine Einmalprämie von über 6.000,00 € verlangt und mit finanziert. Hierdurch verteuerte sich der Gesamtkredit auf 35.000,00 € zzgl. Zinsen. Erst im März 2016 wurden sowohl der Versicherungs- als auch der Kreditvertrag widerrufen. Die Targobank war der Auffassung, dass der Wi der ruf wegen Ablaufs der gesetzlichen Widerrufsfrist verspätet sei und keine Rechtsfolgen auslösen würde. Das Land ge richt Leipzig stellt hingegen fest, dass der Widerruf nicht verfristet ist, weil die Widerrufsbelehrung inhaltlich nicht eindeutig und nachvoll zieh bar ist. Zwar habe sich die Targobank am gesetzlichen Muster nach Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB in der Fassung vom 27.07.2011 orientiert, nur nicht vollständig. So heißt es unter Widerrufsfolgen u.a.:
„Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rück zah lung bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ist ein Zinssatz i.H.v. 0,00 € zu zahlen."
Dies führt zu einem Widerspruch mit den weiteren Formulierungen in der Widerrufsbelehrung. Durch den wirksamen Widerruf entsteht ein Rückgewährschuldverhältnis und die Ver trags par tei en haben ihre bisher erbrachten Leistungen zurück zu gewähren und müssten gezogene Nut zun gen herausgeben. Die gezogenen Nutzungen sind bei Darlehensverträgen die in der Zeit zu er zie len den Zinsen. Das Landgericht Leipzig stellte aber fest, dass die Targobank AG & Co. KGaA keinen An spruch auf Zinsen hat, schließlich habe sie selbst vertraglich vereinbart, dass pro Zinstag 0,00 € zu zahlen wären.
Ferner wurde vom Landgericht Leipzig festgestellt, dass die mitfinanzierte Versicherungsprä mie für die Kreditlebensversicherung von über 6.000,00 € ebenfalls nicht vom Darlehensnehmer geschuldet ist. Durch den Widerruf tritt die Targobank hin sicht lich der Rechtsfolgen des Widerrufs in den Versicherungsvertrag ein, muss sich also wegen dieses Betrages an die Versicherung wenden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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