Das Amtsgericht Hamburg hat am 01.09.2016 das Insolvenzverfahren eröffnet und den Termin zur ersten Gläubigerversammlung für den 06.10.2016 um 11:00 Uhr in Hamburg bestimmt. Zu diesem Termin sollen umfangreiche Beschlüsse gefasst werden, welche maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Gang des Insolvenzverfahrens haben können. So soll u.a. über die Beibehaltung der Eigenverwaltung nebst dem Umfang der zulässigen Geschäfte, die Zahl der Mitglieder des Gläubigerausschusses und dessen Mitglieder und vieles mehr abgestimmt werden. Jeder Anleger sollte deshalb entweder teilnehmen oder eine Person seines Vertrauens mit der Vertretung beauftragen.

Rechtsanwalt Gründig wird an der Gläubigerversammlung teilnehmen und bietet allen Anlegern die Übernahme der Vertretung in der Gläubigerversammlung an.

Zur Vollmacht geht es hier.

Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 04.07.2016 das vorläufige Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung über das Vermögen der KTG Agrar SE eröffnet. Die hierzu veröffentlichte Ad-hoc-Mitteilung der KTG Agrar SE nennt als Grund die Fälligkeit der Zinszahlung i.H.v. 17,8 Millionen Euro (ISIN DE000A1H3VN 9). Die Zinsen waren am 06.06.2016 fällig und sind nicht bezahlt worden. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis 05.06.2017. Zusätzlich wurde eine weitere Anleihe von bis zu 70 Millionen Euro durch Ausgabe von Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einer Laufzeit vom 15.10.2014 bis 14.10.2019 bei einem Zins von 7,25 % von der KTG Agrar SE aufgenommen (ISIN DE000A11QGQ1 - WKN A11QGQ). Letztere diente hauptsächlich dem Umtausch einer vorherigen Anleihe i.H.v. 50 Millionen Euro aus dem Jahr 2010.

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