Liquidation der V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2 und 3 KG
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Die Geschäftsleitung der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG hat erneut eine Gesellschafterversammlung für November 2019 einberufen, bei der auch die Liquidation beschlossen werden soll. Zur letzten Gesellschafterversammlung im Jahr 2018 war ein solcher Beschluss mehrheitlich abgelehnt worden, weil die Geschäftsleitung keine konkreten Aussagen über die Folgen der Liquidation für die Anleger getroffen hatte.
Hohe Verluste und neue Fakten zu den V+ Fonds
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Am 03.06.2016 fanden in München Gesellschafterversammlungen der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG, V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG und V+ GmbH & Co. Fonds 3 KG statt.
Nachdem mit den Einladungen die aktuellen Bilanzen, welche auch im Bundesanzeiger veröffentlicht sind, übersandt worden waren, ist das wirtschaftliche Desaster und der bisher eingetretene hohe Verlust des eingezahlten Kapitals offenbar geworden. Die neu bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) XOLARIS Service Kapitalverwaltungs AG (XOLARIS) ermittelte erstmalig den Nettoinventarwert.
Stellungnahme zu den Beschlussvorschlägen der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG vom 04.11.2013, Maulkorb und Überwachung der Gesellschafter?
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Prinzipiell erachten wir es bei derart wichtigen Änderungen des Gesellschaftsvertrages, wie lt. Beschlussvorlagen vom 04.11.2013 beschlossen werden sollen, für geboten, eine Gesellschafterversammlung durchzuführen, bei der Fragen und Antworten zur sachgerechten Entscheidungsfindung für die Gesellschafter gegeben werden können. Im schriftlichen Umlaufverfahren ist dies jedenfalls vorliegend nicht der Fall, weil mit Ausnahme zu den Fragen der Anlegerplattform keinerlei Begründung geliefert wird.
V + GmbH & Co. Fonds 2 KG - Schadenersatz möglich?
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Bis zum Jahr 2010 wurde über verschiedene Vertriebsgesellschaften eine Beteiligung an der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG angeboten. Vorangegangen war eine Gesellschaft mit der Nr. 1 und nachfolgend wurde eine Gesellschaft mit der Nr. 3 vertrieben.
In den uns bekannt gewordenen Fällen wurde zur Finanzierung der Beteiligung von den Beratern/Vermittlern empfohlen, bestehende Renten- oder Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträge zu verkaufen oder zu kündigen und stattdessen mit einer vermeintlich besseren Rendite in die Fondsgesellschaft zu investieren. Es wurden je 2 Verträge mit einer Einmaleinlage und mit einer monatlichen Rate empfohlen. In einem Fall wurde damit argumentiert, dass die Beteiligung eine bessere Altersvorsorge im Vergleich zu Renten- oder Kapitallebensversicherungen bedeuten würde. Der Prospekt wurde frühestens am Tag der Zeichnung der Beteiligung oder erst nachträglich übergeben.