Vergleiche abgeschlossen

Zuletzt hatten wir am 27.08.2009 berichtet, dass die ehemalige Sparkasse Menden, heute Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden, grundsätzlich vergleichsbereit sei und für jeden Darlehensnehmer ein individuelles Vergleichsangebot ausgehandelt wird.

Die nachfolgenden Verhandlungen waren von wesentlichen Verzögerungen gekennzeichnet, welche nicht von uns oder den Darlehensnehmern zu vertreten waren. Einige Darlehensnehmer hatten die Befürchtung, dass der Abschluss eines Vergleiches letztendlich an noch offenen Details scheitern könnte.

In den letzten 4 Wochen konnten nun die meisten Vergleiche nach Klärung aller noch strittig gebliebenen Details schriftlich vollzogen werden. Wesentliches Ergebnis ist, dass allen Darlehensnehmer die Restschuld vollständig erlassen oder eine erhebliche Reduzierung der Darlehensvaluta vereinbart wurde.

Vergleiche mit der Sparkasse Menden ausgehandelt

In den seit April 2009 geführten Verhandlungen zu den von der Sparkasse Menden über die Vermittler Althaus/Hertel und einigen Bauträgern zugeführten Darlehensnehmern waren zunächst die allgemeinen Fragen erörtert worden. Am 27.08.2009 wurde nun zu 8 von uns ausgewählten Darlehensnehmern verhandelt.

Oberlandesgericht Hamm gibt Beschwerden gegen Ablehnung Prozesskostenhilfe statt

Das Oberlandesgericht Hamm hat in 2 ähnlich begründeten Beschlüssen den Beschwerden der von uns vertretenen Mandanten gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Landgericht Arnsberg stattgegeben. Die Beschlüsse werden einerseits auf die unzutreffenden Berechnungsbeispiele gestützt und andererseits darauf, dass möglicherweise auch ein Haftungsanspruch deshalb gegeben sein kann, dass für die Sparkasse Menden erkennbar keine realistische Tilgungsperspektive für die aufgenommenen Darlehen vorgesehen war.

Sparkasse Menden bietet außergerichtliche Verhandlungen an

Die Sparkasse Menden hatte in den vergangenen Monaten substantielle Verhandlungen zu den möglichen Rechtsansprüchen der durch die Herren Althaus und Hertel angebotenen Darlehen zum Erwerb von Eigentumswohnungen abgelehnt bzw. auf Schreiben von Prozessbevollmächtigten nicht mehr reagiert. Auch war gegen einzelne Darlehensnehmer die Zwangsvollstreckung begonnen worden, so dass mehrere Gerichtsverfahren eingeleitet werden mussten.

LG Arnsberg stellt Zwangsvollstreckung in Privatvermögen ein

Das LG Arnsberg hat mit aktuellem Beschluss vom 25.02.2008 innerhalb von nur wenigen Tagen nach Erhebung der von uns eingereichten neusten Klage die persönliche Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache eingestellt.

LG Arnsberg hält Schadenersatzansprüche gegen Sparkasse Menden für möglich

Das LG Arnsberg hat am 02.02.2009 in einem Verfahren die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde, gegen Sicherheitsleistung, eingestellt. Es revidierte damit einen vormals ablehnenden Beschluss vom 01.10.2008, weil nach der erweiterten Begründung und Gegenvorstellung die Klage Erfolg haben kann!

Sparkasse Menden - institutionalisierte Zusammenarbeit

Die Sparkasse Menden hatte beginnend ab dem Jahr 2001 bis ca. 2005 regelmäßig mit den Vermittlern Althaus und Hertel und hauptsächlich 3 Bauträgern zusammengearbeitet und in diesem Zeitraum mindestens 300 Darlehen, häufig an Spätaussiedler, ausgereicht. Diese dienten dem Erwerb von Eigentumswohnungen. Meistens wurde der überwiegende Teil der Wohnungskäufer im gleichen Objekt von der Sparkasse Menden finanziert. Nach unserer Auffassung liegt deshalb eine institutionalisierte Zusammenarbeit vor, die es ermöglicht, Schadenersatzansprüche gegenüber der Sparkasse Menden geltend zu machen.

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